Abfall und Entsorgung - Abfalltransporterlaubnis

    Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen

    Beschreibung

    Für das gewerbsmäßige Befördern und Sammeln von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich. Näheres regelt der § 54 KrWG und die Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
    Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt: Ausgefülltes Antragsformular, Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung, Aktueller Handels-registerauszug (sofern im Handelsregister eingetragen), Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde, Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG, Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.
    Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
    • Ausgefülltes Antragsformular,
    • Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung,
    • Aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen),
    • Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde,
    • Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG,
    • Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
    Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)

    Kosten

    Je nach Aufwand 50 - 1000 EUR

    Gebühr ab 50 EUR bis 1000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abfall am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gefährlicher Abfall, Transportgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en