Abfall und Entsorgung - Abfalltransporterlaubnis
Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen
Beschreibung
Für das gewerbsmäßige Befördern und Sammeln von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich. Näheres regelt der § 54 KrWG und die Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt: Ausgefülltes Antragsformular, Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung, Aktueller Handels-registerauszug (sofern im Handelsregister eingetragen), Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde, Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG, Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.
Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.
Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt: Ausgefülltes Antragsformular, Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung, Aktueller Handels-registerauszug (sofern im Handelsregister eingetragen), Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde, Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG, Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.
Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Herr Tilman Baehr
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-5226
Fax: +49 40 427 3-10484
Fax: 40201
E-Mail: tilman.baehr@bukea.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular,
- Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung,
- Aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen),
- Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde,
- Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG,
- Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
Kosten
Je nach Aufwand 50 - 1000 EUR
Gebühr ab 50 EUR bis 1000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abfall am 01.01.2020
Stichwörter
Gefährlicher Abfall, Transportgenehmigung