Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

    Anerkennung von Untersuchungsstellen nach Bundes-Bodenschutzgesetz Hamburg

    Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen. Diese dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern

    Beschreibung

    Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.
    Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
     Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
     Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa www.resymesa.de bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesen Leistungserbringern Kontakt aufnehmen können.
    http://www.resymesa.de
     

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Institut für Hygiene und Umwelt (Institut für Hygiene und Umwelt)

    Aktuelles

    Institut für Hygiene und Umwelt

    Beschreibung

    Institut für Hygiene und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marckmannstraße 129a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Vollständiger Antrag (unter www.hamburg.de/hu)Verpflichtungs - und Einverständniserklärung (im Antrag) Kompetenznachweise bzw. Akkreditierungsurkunde, Auditbericht

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für die Zulassung richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungsbereiche, 250-1250 EUR

    Gebühr ab 250 EUR bis 1250 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bochert, Ulrich Dr. am 02.02.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Untersuchungsstellen nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Anerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en