Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Anerkennung von Untersuchungsstellen nach Bundes-Bodenschutzgesetz Hamburg
Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen. Diese dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern
Beschreibung
Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.
Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa www.resymesa.de bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesen Leistungserbringern Kontakt aufnehmen können.
http://www.resymesa.de
Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa www.resymesa.de bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesen Leistungserbringern Kontakt aufnehmen können.
http://www.resymesa.de
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Institut für Hygiene und Umwelt (Institut für Hygiene und Umwelt)
Aktuelles
Institut für Hygiene und Umwelt
Beschreibung
Institut für Hygiene und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich
Kontaktperson
Institut für Hygiene und Umwelt-Loge
erforderliche Unterlagen
Vollständiger Antrag (unter www.hamburg.de/hu)Verpflichtungs - und Einverständniserklärung (im Antrag) Kompetenznachweise bzw. Akkreditierungsurkunde, Auditbericht
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr für die Zulassung richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungsbereiche, 250-1250 EUR
Gebühr ab 250 EUR bis 1250 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bochert, Ulrich Dr. am 02.02.2022
Stichwörter
Untersuchungsstellen nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Anerkennung