Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau Erteilung

    Als Prüfsachverständige und Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen

    Sie möchten sich als Prüfsachverständige bzw. Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen?

    Beschreibung

    Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Nagelsweg 37-39

    20097 Hamburg

    S3, Hammerbrook

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag muss unter anderem die folgenden Unterlagen enthalten:
    •          Antrag
    •          Lebenslauf
    •          Zeugnisse
    •          Führungszeugnis
    •          Nachweis des Geschäftssitz und eventuell Niederlassungen
    •          Nachweise zu besonderen Voraussetzungen
    Weitere Details zu den Antragsunterlagen sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt (siehe mittels Internet-Link).

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für einen Antrag sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Diese Punkte hier im Einzelnen aufzulisten, hätte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einen Überblick erhalten Sie beim Punkt "erforderliche Unterlagen".

    Rechtsgrundlage(n)

    § 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen
    (Prüfverordnung - PVO)

    Rechtsbehelf

    Ein Widerspruch ist binnen eines Monats nach dem Bescheid möglich.

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf ist auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Das Anerkennungsverfahren dauert circa 3 Monate.

    Kosten

    150 EUR

    Gebühr ab 150 EUR bis 150 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anerkennung wird bei der Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik am 22.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en