Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau Erteilung
Als Prüfsachverständige und Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen
Sie möchten sich als Prüfsachverständige bzw. Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen?
Beschreibung
Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)
Aktuelles
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Beschreibung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Adresse
Hausanschrift
S3, Hammerbrook
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss unter anderem die folgenden Unterlagen enthalten:
- Antrag
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Führungszeugnis
- Nachweis des Geschäftssitz und eventuell Niederlassungen
- Nachweise zu besonderen Voraussetzungen
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für einen Antrag sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Diese Punkte hier im Einzelnen aufzulisten, hätte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einen Überblick erhalten Sie beim Punkt "erforderliche Unterlagen".
Rechtsgrundlage(n)
§ 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen
(Prüfverordnung - PVO)
(Prüfverordnung - PVO)
Rechtsbehelf
Ein Widerspruch ist binnen eines Monats nach dem Bescheid möglich.
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf ist auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Das Anerkennungsverfahren dauert circa 3 Monate.
Kosten
150 EUR
Gebühr ab 150 EUR bis 150 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anerkennung wird bei der Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik am 22.08.2022