System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Feststellung der flächendeckenden Einrichtung
Genehmigung von Rücknahmesystemen für gebrauchte Verkaufsverpackungen - Duale Systeme
Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.
Beschreibung
Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Abfall
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag sowie geeignete Nachweise gemäß § 18 Absatz 1 und 1a Verpackungsgesetzt (VerpackG). Dies sind u.a.:
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als duales System nach § 18 Abs. 1 VerpackG
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 18 Abs. 1a VerpackG
- Handelsregisterauszug
- Bestellung eines Abfallbeauftragten gemäß § 2 Nr. 3a) AbfBeauftrV
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Mitbenutzung von Erfassungseinrichtungen zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen – „Hamburger Wertstofftonne“ mit der Stadtreinigung Hamburg AöR
- Bestätigung der SRH zur Unterwerfung unter die geltende Abstimmungsvereinbarung
- Unterschriebene Verträge für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Fraktionen Altglas, Leichtverpackungen und Altpapier
- Unterwerfungserklärung unter die bestehende Abstimmungsvereinbarung mit der Stadtreinigung Hamburg AöR (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger)
- PPK-Mitbenutzungsvereinbarungen nach § 33 Abs. 4 VerpackG
- Vertrag über die Abnahme und Verwertung gebrauchter Getränkekartons
- Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 VerpackG
- Beitrittsnachweis bei der - Gemeinsamen Stelle
Voraussetzungen
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als duales System nach § 18 Abs. 1 VerpackG
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 18 Abs. 1a VerpackG
- Handelsregisterauszug
- Bestellung eines Abfallbeauftragten gemäß § 2 Nr. 3a) AbfBeauftrV
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Mitbenutzung von Erfassungseinrichtungen zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen – „Hamburger Wertstofftonne“ mit der Stadtreinigung Hamburg AöR
- Bestätigung der SRH zur Unterwerfung unter die geltende Abstimmungsvereinbarung
- Unterschriebene Verträge für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Fraktionen Altglas, Leichtverpackungen und Altpapier
- Unterwerfungserklärung unter die bestehende Abstimmungsvereinbarung mit der Stadtreinigung Hamburg AöR (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger)
- PPK-Mitbenutzungsvereinbarungen nach § 33 Abs. 4 VerpackG
- Vertrag über die Abnahme und Verwertung gebrauchter Getränkekartons
- Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 VerpackG
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen einen erlassenen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
- Antrag auf Genehmigung
- Prüfung auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen
- Verwaltungsverfahren
- Anhörung der betroffenen Dritten (bestehende duale Systeme und Zentralen Stelle Verpackungsregister)
- Genehmigung
- Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg
- Hinterlegung der Sicherheitsleistung
Fristen
Die Genehmigung wird erst nach Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg wirksam.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit der Unterlagen max. drei Monate.
Kosten
Die Kosten richten sich nach Nr. 2.3.7.1 der Anlage 1 Abschnitt 2 Umweltgebührenordnung.
Gebühr ab 1000 EUR bis 10000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 01.01.2020
Stichwörter
Gebrauchte Verkaufsverpackungen, Anerkennung als flächendeckendes Rücknahmesystem