System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Feststellung der flächendeckenden Einrichtung

    Genehmigung von Rücknahmesystemen für gebrauchte Verkaufsverpackungen - Duale Systeme

    Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.

    Beschreibung

    Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.
     

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag sowie geeignete Nachweise gemäß § 18 Absatz 1 und 1a Verpackungsgesetzt (VerpackG). Dies sind u.a.:
    • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als duales System nach § 18 Abs. 1 VerpackG
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 18 Abs. 1a VerpackG
    • Handelsregisterauszug
    • Bestellung eines Abfallbeauftragten gemäß § 2 Nr. 3a) AbfBeauftrV
    • Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Mitbenutzung von Erfassungseinrichtungen zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen – „Hamburger Wertstofftonne“ mit der Stadtreinigung Hamburg AöR
    • Bestätigung der SRH zur Unterwerfung unter die geltende Abstimmungsvereinbarung
    • Unterschriebene Verträge für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Fraktionen Altglas, Leichtverpackungen und Altpapier
    • Unterwerfungserklärung unter die bestehende Abstimmungsvereinbarung mit der Stadtreinigung Hamburg AöR (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger)
    • PPK-Mitbenutzungsvereinbarungen nach § 33 Abs. 4 VerpackG
    • Vertrag über die Abnahme und Verwertung gebrauchter Getränkekartons
    • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 VerpackG
    • Beitrittsnachweis bei der  - Gemeinsamen Stelle

     

    Voraussetzungen

    • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als duales System nach § 18 Abs. 1 VerpackG
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 18 Abs. 1a VerpackG
    • Handelsregisterauszug
    • Bestellung eines Abfallbeauftragten gemäß § 2 Nr. 3a) AbfBeauftrV
    • Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Mitbenutzung von Erfassungseinrichtungen zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen – „Hamburger Wertstofftonne“ mit der Stadtreinigung Hamburg AöR
    • Bestätigung der SRH zur Unterwerfung unter die geltende Abstimmungsvereinbarung
    • Unterschriebene Verträge für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Fraktionen Altglas, Leichtverpackungen und Altpapier
    • Unterwerfungserklärung unter die bestehende Abstimmungsvereinbarung mit der Stadtreinigung Hamburg AöR (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger)
    • PPK-Mitbenutzungsvereinbarungen nach § 33 Abs. 4 VerpackG
    • Vertrag über die Abnahme und Verwertung gebrauchter Getränkekartons
    • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 VerpackG


     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen erlassenen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    • Antrag auf Genehmigung
    • Prüfung auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen 
    • Verwaltungsverfahren
    • Anhörung der betroffenen Dritten (bestehende duale Systeme und Zentralen Stelle Verpackungsregister)
    • Genehmigung
    • Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg
    • Hinterlegung der Sicherheitsleistung

    Fristen

    Die Genehmigung wird erst nach Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg wirksam.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit der Unterlagen max. drei Monate.

    Kosten

    Gebühr ab 1000 EUR bis 10000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gebrauchte Verkaufsverpackungen, Anerkennung als flächendeckendes Rücknahmesystem

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en