Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung
Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
Sie könnten den Wunsch haben, den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe aufzunehmen. In diesem Fall, müssen Sie dies unverzüglich der für den Betriebsort zuständigen Handwerkskammer unverzüglich anzeigen.
Beschreibung
Für die Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe stellen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen – je nach Handwerkskammer – als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.
Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage B der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) aufgeführt ist.
Nach Anzeige des handwerksähnlichen Gewerbes stellt Ihnen die Handwerkskammer Hamburg eine Bestätigung der Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes (Gewerbekarte) aus. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen – je nach Handwerkskammer – als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.
Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage B der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) aufgeführt ist.
Nach Anzeige des handwerksähnlichen Gewerbes stellt Ihnen die Handwerkskammer Hamburg eine Bestätigung der Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes (Gewerbekarte) aus. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Handwerkskammer Hamburg (Handwerkskammer Hamburg)
Aktuelles
Handwerkskammer Hamburg
Beschreibung
Handwerkskammer Hamburg
Adresse
Hausanschrift
Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache
Kontaktperson
Servicecenter und Handwerksrolle Handwerkskammer Hamburg
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltstitel oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten (bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit)
- aktueller Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag (bei juristischen Personen)
- Eingetragene Unternehmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (zum Beispiel GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung ein.
- gegebenenfalls weitere Unterlagen gemäß § 20 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)
Voraussetzungen
- Handwerksmäßige Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gemäß Anlage B zur Handwerksordnung (HwO).
- Für die Anmeldung benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis oder Meistertitel.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: § 18 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html
Bezeichnung: § 19 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__19.html
Bezeichnung: § 20 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__20.html
Bezeichnung: Anlage B - Handwerksähnliche Gewerbe, Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html
Bezeichnung: Anlage D der Handwerksordnung (Datenschutz)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_d.html
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html
Bezeichnung: § 19 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__19.html
Bezeichnung: § 20 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__20.html
Bezeichnung: Anlage B - Handwerksähnliche Gewerbe, Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html
Bezeichnung: Anlage D der Handwerksordnung (Datenschutz)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_d.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie stellen bei der Handwerkskammer Hamburg den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
- Es besteht die Möglichkeit, das Verfahren über eine Einheitliche Stelle wie zum Beispiel den für den Betriebsort zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln.
- Nach Prüfung durch die Handwerkskammer erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
- Über die Eintragung stellt Ihnen die Handwerkskammer eine Bestätigung (Gewerbekarte) aus.
Fristen
Anzeige der Gewerbetätigkeit: unverzüglich bei Beginn der Tätigkeit
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert maximal 3 Monate nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen (vergleiche § 10 Absatz 1 Handwerksordnung).
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer Hamburg.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
- Handwerkskammer Hamburg
- Einheitlicher Ansprechpartner
- Formular: Eintragung in die Handwerksrolle / in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke
- Formular: Eintragung in die Handwerksrolle / in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke-englisch
- Informationen über Gewerbe der Handwerksordnung (Zentralverband des Deutschen Handwerks)
- Informationen über die zuständige Handwerkskammer (Initiative aller Handwerkskammern in Deutschland)
- § 19 Handwerksordnung (HWO)
- § 20 Handwerksordnung (HwO)
- Anlage D der Handwerksordnung (Datenschutz)
- § 18 Handwerksordnung (HwO)
- Anlage B - Handwerksähnliche Gewerbe, Handwerksordnung (HwO)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 21.12.2021
Stichwörter
Handwerksähnliches Gewerbe, Eintragung