Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Erteilung

    Erteilung einer staatlichen Anerkennung als Berufsakademie

    Sofern Sie eine Berufsakademie gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, ist dies die richtige Leistung für Sie.

    Beschreibung

    Sofern Sie eine Berufsakademie gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, stehen wir Ihnen bereits zu Beginn des Vorhabens als Ansprechpartner zur Verfügung. Da das Verfahren sehr komplex sowie zeit- und kostenintensiv ist, bitten wir Sie um eine möglichst rechtzeitige Kontaktaufnahmen, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen

    zuständige Stelle

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Ansprechpartner

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)

    Aktuelles

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Beschreibung

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 37

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Werden nach Rücksprache mit der BWFGB, Amt W, Referat W14 für das jeweilige Verfahren festgelegt.

    Typischerweise vorzulegen sind:
     
    • Selbstdokumentation (Dargestellt werden müssen insb. Ziele, Konzept; Implementierung; Qualitätsmanagement)
    • Grundordnung
    • Berufungsordnung
    • Businessplanung (für die ersten fünf Betriebsjahre; alle Investitions- und Betriebskosten müssen enthalten sein)
    • Testat Wirtschaftsprüfer (Businessplanung muss rechnerisch richtig und in sich schlüssig sowie nach kaufmännischen Grundsätzen aufgestellt worden sein)
    • Patronatserklärung
    • Ggf. Mustervertrag Bürgschaft
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Gesellschaftsvertrag
    • Liste der Gesellschafter
    • Muster-Kooperationsvereinbarung
    • Liste der Kooperationsunternehmen

    Sowie studiengangspezifische Unterlagen (für jeden Studiengang separat):
    • Akkreditierungsurkunde
    • Ggf. Akkreditierungsschreiben Auflagen
    • Akkreditierungsbericht
    • Studien- und Prüfungsordnung
    • Zulassungsordnung
    • Modulhandbuch
     
    Ggf. weitere Unterlagen, wie z.B.:
    • Marktanalyse
    • Unternehmensportrait
    • Beschreibung Räumlichkeiten
    • Musterarbeitsvertrag

    Voraussetzungen

    Um eine Berufsakademie zu gründen und diese staatlich anerkennen lassen zu können, müssen viele Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Da die Voraussetzungen jedoch auch durch den jeweiligen Einzelfall bestimmt werden, ist eine allgemeingültige Aufstellung der Voraussetzungen nicht möglich. Zu den Voraussetzungen kommen wir daher gern mit Ihnen ins Gespräch. Bitte wenden Sie sich dazu an: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Hamburgisches Berufsakademiegesetz (HmbBAG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BerAkadGHAV3P5

    § 12-14 Hamburgisches Berufsakademiegesetz (HmbBAG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BerAkadGHAV2P12

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Für den Prozess der staatlichen Anerkennung sollten mindestens eineinhalb Jahre eingeplant werden. Insbesondere kostenpflichtige Dokumente sollten erst nach Rücksprache mit der Behörde erstellt werden.
    Das Anerkennungsverfahren gliedert sich grundsätzlich in die folgenden Schritte:

    Erstkontakt
    • Sofern Ihr Vorhaben bereits hinreichend konkret ist, sollten Sie Kontakt zur Behörde aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren (Kontakt: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de). Zur besseren Terminvorbereitung sollten Sie im Vorfeld eine kurze und aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens an die Behörde übersende. Darin sollten die fachlichen Ziele und die ökonomischen Rahmendaten kurz dargestellt sein (ca. fünf Seiten).
     
    Erarbeitung der Antragsunterlagen
    • Nach dem Gesprächstermin werden die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeitet und der Behörde übersandt.
     
    Zwischenrückmeldung
    • Nach einer Prüfdauer von ca. drei Monaten erfolgt eine erste Rückmeldung seitens der Behörde zu den eingereichten Unterlagen.
     
    Überarbeitung der Unterlagen
    • Auf der Grundlage der Rückmeldung der Behörde müssen die Unterlagen ggf. überarbeitet werden. Zudem müssen die erforderlichen Dokumente/Nachweise von Wirtschaftsprüfern, Wissenschaftsrat, Akkreditierungsagentur und ggf. Rechtsanwälten eingeholt werden.
     
    Antragstellung
    • Die ggf. überarbeiteten Unterlagen werden gemeinsam mit den erforderlichen Dokumenten/Nachweisen sowie dem Antrag auf staatliche Anerkennung an die Behörde übersandt.

    Fristen

    k.A.

    Bearbeitungsdauer

    Circa eineinhalb Jahre; ab Eingang des vollständigen Antrags ca. 6 Monate.

    Kosten

    5.000 - 20.000 EUR

    Gebühr ab 5000 EUR bis 20000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hochschulen_Zwei

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Berufsakademien, Anerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en