Privathochschule Anerkennung
Staatliche Anerkennung einer Privathochschule
Sofern Sie eine Hochschule gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, ist dies die richtige Leistung für Sie.
Beschreibung
Sofern Sie eine Hochschule gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, stehen wir Ihnen bereits zu Beginn des Vorhabens als Ansprechpersonen zur Verfügung. Da das Verfahren sehr komplex sowie zeit- und kostenintensiv ist, bitten wir Sie um eine möglichst rechtzeitige Kontaktaufnahme, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen.
Kontakt: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de
Kontakt: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de
zuständige Stelle
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Ansprechpartner
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)
Aktuelles
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Beschreibung
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
erforderliche Unterlagen
Art und Anzahl der Unterlagen sind einzelfallabhängig (Gutachten Akkreditierungsagentur, Testat Wirtschaftsprüfer, Studien- und Prüfungsordnungen, etc.). Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch (Kontakt unter "Voraussetzungen").
Voraussetzungen
Wenn Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an das Postfach: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de.
Rechtsgrundlage(n)
§ 114 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmHG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV33P114
§ 115 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmHG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV37P115
§ 116 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmHG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV31P116
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV33P114
§ 115 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmHG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV37P115
§ 116 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmHG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV31P116
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
k.A.
Bearbeitungsdauer
Circa. eineinhalb Jahre; ab Eingang des vollständigen Antrags ca. 6 Monate
Kosten
5.000 - 20.000 EUR
Gebühr ab 5000 EUR bis 20000 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hochschulen_Zwei am 01.12.2022
Stichwörter
Private Hochschulen, Anerkennung