Privathochschule Anerkennung

    Staatliche Anerkennung einer Privathochschule

    Sofern Sie eine Hochschule gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, ist dies die richtige Leistung für Sie.

    Beschreibung

    Sofern Sie eine Hochschule gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, stehen wir Ihnen bereits zu Beginn des Vorhabens als Ansprechpersonen zur Verfügung. Da das Verfahren sehr komplex sowie zeit- und kostenintensiv ist, bitten wir Sie um eine möglichst rechtzeitige Kontaktaufnahme, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen.
    Kontakt: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de 

    zuständige Stelle

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Ansprechpartner

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)

    Aktuelles

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Beschreibung

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 37

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Art und Anzahl der Unterlagen sind einzelfallabhängig (Gutachten Akkreditierungsagentur, Testat Wirtschaftsprüfer, Studien- und Prüfungsordnungen, etc.). Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch (Kontakt unter "Voraussetzungen").
     

    Voraussetzungen

    Wenn Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an das Postfach: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    k.A.

    Bearbeitungsdauer

    Circa. eineinhalb Jahre; ab Eingang des vollständigen Antrags ca. 6 Monate

    Kosten

    5.000 - 20.000 EUR

    Gebühr ab 5000 EUR bis 20000 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hochschulen_Zwei am 01.12.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Private Hochschulen, Anerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en