• Altengamme (Landkreis Altengamme, Hamburg)

Zulassung als Messstelle für Wasser- und Abwasseranalytik beantragen

Wenn Sie eine Messstelle für Wasser- und Abwasseranalytik betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

Beschreibung

Wenn Sie als Untersuchungsstelle Proben entnehmen und Wasser- und Abwasseranalysen durchführen möchten, müssen Sie eine  Anerkennung beantragen. 

Das Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Antrag stellen. Wenn Sie die Anerkennung erhalten, gilt sie bundesweit. Falls dieses Bundesland kein eigenes Anerkennungsverfahren hat, gelten die Regeln des Landes, welches Ihr Verfahren übernimmt. 

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Institut für Hygiene und Umwelt (Institut für Hygiene und Umwelt)

Aktuelles

Institut für Hygiene und Umwelt

Beschreibung

Institut für Hygiene und Umwelt

Adresse

Hausanschrift

Marckmannstraße 129a

20539 Hamburg

S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Akkreditierungsurkunde oder Akkreditierungsbescheid, samt Anlagen
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den festgelegten Untersuchungsbereich
  • Verpflichtungserklärung
  • Führungszeugnis der Laborleitung
  • Liste des internen und externen Probenehmerpersonals 
  • Organigramm der Untersuchungsstelle
  • Gegebenenfalls: Zulassungsbescheide auf dem Gebiet der Wasseranalytik anderer Bundesländer oder anderer europäischer Länder

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Untersuchungsstelle und deren Organisation.
  • Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der leitenden Person der Untersuchungsstelle.
  • Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Anzahl und Fachkunde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungsstelle.

Rechtsgrundlage(n)

Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (HbgWaUStVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-W_AbwUZulVHA2015pP2
§ 16c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP16c

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch geführt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. 
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen

Kosten

Die Gebühr für die Anerkennung der Untersuchungsstelle ist abhängig von der Anzahl der Untersuchungsbereiche und beträgt circa 325,00 EUR - 3.000,00 EUR. 

Hinweise (Besonderheiten)

Die hier dargestellten Gegebenheiten gelten nicht für die Anerkennung oder Untersuchungsstelle für Trinkwasser.
Als anerkannte oder Untersuchungsstelle werden Sie in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa bekanntgegeben, damit Dienstleistungsinteressierte Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Laborzulassungen.Wasser am 26.02.2025

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Zulassung im Wasserbereich

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en