Notifizierung von Untersuchungsstellen im Wasserbereich (nicht Trinkwasser)
Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben im Wasserbereich (außer Trinkwasser) eine hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen.
Beschreibung
Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Institut für Hygiene und Umwelt (Institut für Hygiene und Umwelt)
Aktuelles
Institut für Hygiene und Umwelt
Beschreibung
Institut für Hygiene und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich
Kontaktperson
Frau Dr. Ines Holz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 45-3722
Fax: +49 40 4273-10886
Fax: 48328
E-Mail: ines.holz@hu.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Vollständiger Antrag (unter www.hamburg.de/hu) Akkreditierungsurkunde und Anlagen, Handelsregister-Auszug, Versicherungsnachweis, Verpflichtungserklärung, QS-Maßnahmen, polizeiliches Führungszeugnis und Lebensläufe von Laborleiter und Geschäftsführer, Liste Personal mit Qualifikation, Liste des Instrumentariums.
Voraussetzungen
Es sind
- Anforderungen an die Untersuchungsstelle und deren Organisation,
- Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der leitenden Person der Untersuchungsstelle, sowie
- Anforderung an die Anzahl und Fachkunde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungsstelle
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (HbgWaUStVO
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch geführt werden.
Kosten
Die Gebühr für die Anerkennung der Untersuchungsstelle richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungsbereiche, 325-3000 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Wiederholungsaudit wird nach Aufwand berechnet, 200-500 EUR.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
Zulassung im Wasserbereich