Notifizierung von Untersuchungsstellen im Wasserbereich (nicht Trinkwasser)

    Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben im Wasserbereich (außer Trinkwasser) eine hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen.

    Beschreibung

    Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.  Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Institut für Hygiene und Umwelt (Institut für Hygiene und Umwelt)

    Aktuelles

    Institut für Hygiene und Umwelt

    Beschreibung

    Institut für Hygiene und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marckmannstraße 129a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Vollständiger Antrag (unter www.hamburg.de/hu) Akkreditierungsurkunde und Anlagen, Handelsregister-Auszug, Versicherungsnachweis, Verpflichtungserklärung, QS-Maßnahmen, polizeiliches Führungszeugnis und Lebensläufe von Laborleiter und Geschäftsführer, Liste Personal mit Qualifikation, Liste des Instrumentariums.

    Voraussetzungen

    Es sind
    • Anforderungen an die Untersuchungsstelle und deren Organisation,
    • Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der leitenden Person der Untersuchungsstelle, sowie
    • Anforderung an die Anzahl und Fachkunde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungsstelle
    zu erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (HbgWaUStVO

    Rechtsbehelf

    Gegen Bescheide kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch geführt werden.

    Kosten

    Die Gebühr für die Anerkennung der Untersuchungsstelle richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungsbereiche, 325-3000 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Wiederholungsaudit wird nach Aufwand berechnet, 200-500 EUR.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Zulassung im Wasserbereich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en