Zulassung als Messstelle für Wasser- und Abwasseranalytik beantragen

    Wenn Sie eine Messstelle für Wasser- und Abwasseranalytik betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Untersuchungsstelle Proben entnehmen und Wasser- und Abwasseranalysen durchführen möchten, müssen Sie eine  Anerkennung beantragen. 

    Das Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Antrag stellen. Wenn Sie die Anerkennung erhalten, gilt sie bundesweit. Falls dieses Bundesland kein eigenes Anerkennungsverfahren hat, gelten die Regeln des Landes, welches Ihr Verfahren übernimmt. 

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Institut für Hygiene und Umwelt (Institut für Hygiene und Umwelt)

    Aktuelles

    Institut für Hygiene und Umwelt

    Beschreibung

    Institut für Hygiene und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marckmannstraße 129a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Akkreditierungsurkunde oder Akkreditierungsbescheid, samt Anlagen
    • Handelsregisterauszug
    • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den festgelegten Untersuchungsbereich
    • Verpflichtungserklärung
    • Führungszeugnis der Laborleitung
    • Liste des internen und externen Probenehmerpersonals 
    • Organigramm der Untersuchungsstelle
    • Gegebenenfalls: Zulassungsbescheide auf dem Gebiet der Wasseranalytik anderer Bundesländer oder anderer europäischer Länder

    Voraussetzungen

    • Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Untersuchungsstelle und deren Organisation.
    • Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der leitenden Person der Untersuchungsstelle.
    • Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Anzahl und Fachkunde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungsstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (HbgWaUStVO)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-W_AbwUZulVHA2015pP2
    § 16c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP16c

    Rechtsbehelf

    Gegen Bescheide kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch geführt werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. 
    • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen

    Kosten

    Die Gebühr für die Anerkennung der Untersuchungsstelle ist abhängig von der Anzahl der Untersuchungsbereiche und beträgt circa 325,00 EUR - 3.000,00 EUR. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die hier dargestellten Gegebenheiten gelten nicht für die Anerkennung oder Untersuchungsstelle für Trinkwasser.
    Als anerkannte oder Untersuchungsstelle werden Sie in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa bekanntgegeben, damit Dienstleistungsinteressierte Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Laborzulassungen.Wasser am 26.02.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Zulassung im Wasserbereich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en