Zulassung als Messstelle für Wasser- und Abwasseranalytik beantragen
Wenn Sie eine Messstelle für Wasser- und Abwasseranalytik betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.
Beschreibung
Wenn Sie als Untersuchungsstelle Proben entnehmen und Wasser- und Abwasseranalysen durchführen möchten, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.
Das Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Antrag stellen. Wenn Sie die Anerkennung erhalten, gilt sie bundesweit. Falls dieses Bundesland kein eigenes Anerkennungsverfahren hat, gelten die Regeln des Landes, welches Ihr Verfahren übernimmt.
Das Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Antrag stellen. Wenn Sie die Anerkennung erhalten, gilt sie bundesweit. Falls dieses Bundesland kein eigenes Anerkennungsverfahren hat, gelten die Regeln des Landes, welches Ihr Verfahren übernimmt.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Institut für Hygiene und Umwelt (Institut für Hygiene und Umwelt)
Aktuelles
Institut für Hygiene und Umwelt
Beschreibung
Institut für Hygiene und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 3/120/124/130 Billhorner Deich
Kontaktperson
Laborzulassungen.Wasser
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 45-0
erforderliche Unterlagen
- Akkreditierungsurkunde oder Akkreditierungsbescheid, samt Anlagen
- Handelsregisterauszug
- Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den festgelegten Untersuchungsbereich
- Verpflichtungserklärung
- Führungszeugnis der Laborleitung
- Liste des internen und externen Probenehmerpersonals
- Organigramm der Untersuchungsstelle
- Gegebenenfalls: Zulassungsbescheide auf dem Gebiet der Wasseranalytik anderer Bundesländer oder anderer europäischer Länder
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Untersuchungsstelle und deren Organisation.
- Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der leitenden Person der Untersuchungsstelle.
- Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Anzahl und Fachkunde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungsstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (HbgWaUStVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-W_AbwUZulVHA2015pP2
§ 16c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP16c
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-W_AbwUZulVHA2015pP2
§ 16c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP16c
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch geführt werden.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen
Kosten
Die Gebühr für die Anerkennung der Untersuchungsstelle ist abhängig von der Anzahl der Untersuchungsbereiche und beträgt circa 325,00 EUR - 3.000,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Die hier dargestellten Gegebenheiten gelten nicht für die Anerkennung oder Untersuchungsstelle für Trinkwasser.
Als anerkannte oder Untersuchungsstelle werden Sie in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa bekanntgegeben, damit Dienstleistungsinteressierte Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.
Als anerkannte oder Untersuchungsstelle werden Sie in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa bekanntgegeben, damit Dienstleistungsinteressierte Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Laborzulassungen.Wasser am 26.02.2025
Stichwörter
Zulassung im Wasserbereich