Europäischer Rechtsanwalt Zulassung
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als europäische Rechtsanwältin / europäischer Rechtsanwalt beantragen
Sie wollen als europäische Rechtsanwältin / europäischer Rechtsanwalt arbeiten? Dann können Sie Ihre Zulassung bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg beantragen.
Beschreibung
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen haben grundsätzlich die Möglichkeit, in die für den Ort ihrer Niederlassung in Deutschland zuständigen Rechtsanwaltskammer nach den §§ 2ff. EuRAG aufgenommen zu werden. Nach der Aufnahme sind sie berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit von (deutschen) Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen auszuüben (§ 2 Abs. 1 EuRAG). Die niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind damit den deutschen Rechtsanwalt/Rechtsanwältinnen in den grundlegenden Rechten und Pflichten gleichgestellt.
zuständige Stelle
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Ansprechpartner
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg)
Aktuelles
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Beschreibung
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U1/U4/S-Bahnen/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg
Kontaktperson
Rechtsanwaltskammer
erforderliche Unterlagen
Lückenloser Lebenslauf in deutscher Sprache mit aktuellem Lichtbild
Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes nach § 16a Abs. 5 EuRAG (Original)
Anlage zum Antrag betreffend Angaben zur Vereidigung/ Entrichtung der Verwaltungsgebühr/Kammerbeitrag
Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes nach § 16a Abs. 5 EuRAG (Original)
- Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Anlage zum Antrag betreffend Angaben zur Vereidigung/ Entrichtung der Verwaltungsgebühr/Kammerbeitrag
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: § 3 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/eurag/__3.html
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/eurag/__3.html
Rechtsbehelf
Keine Angaben
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag mit allen Unterlagen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Kosten
Gebühren
Gebühr 100 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Nur mit der Zulassung darf der europäische Anwalt auch die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt führen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 10.02.2022
Stichwörter
Europäische Rechtsanwälte, Zulassung