Europäischer Rechtsanwalt Zulassung

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als europäische Rechtsanwältin / europäischer Rechtsanwalt beantragen

    Sie wollen als europäische Rechtsanwältin / europäischer Rechtsanwalt arbeiten? Dann können Sie Ihre Zulassung bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg beantragen.

    Beschreibung

    Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen haben grundsätzlich die Möglichkeit, in die für den Ort ihrer Niederlassung in Deutschland zuständigen Rechtsanwaltskammer nach den §§ 2ff. EuRAG aufgenommen zu werden. Nach der Aufnahme sind sie berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit von (deutschen) Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen auszuüben (§ 2 Abs. 1 EuRAG). Die niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind damit den deutschen Rechtsanwalt/Rechtsanwältinnen in den grundlegenden Rechten und Pflichten gleichgestellt.

    zuständige Stelle

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

    Ansprechpartner

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg)

    Aktuelles

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

    Beschreibung

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Valentinskamp 88

    20355 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U1/U4/S-Bahnen/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Lückenloser Lebenslauf in deutscher Sprache mit aktuellem Lichtbild
    Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes nach § 16a Abs. 5 EuRAG (Original)
    • Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
    Ggf. öffentlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades
    Anlage zum Antrag betreffend Angaben zur Vereidigung/ Entrichtung der Verwaltungsgebühr/Kammerbeitrag

    Voraussetzungen

    Bitte wenden Sie sich an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: § 3 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/eurag/__3.html

    Rechtsbehelf

    Keine Angaben

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag mit allen Unterlagen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.

    Kosten

    Gebühren

    Gebühr 100 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nur mit der Zulassung darf der europäische Anwalt auch die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt führen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI Landesredaktion am 10.02.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Europäische Rechtsanwälte, Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en