Rechtsanwaltsgesellschaft Zulassung

    Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

    Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) führen? Die Anerkennung als Rechtsanwaltsgesellschaft erfordert in diesem Fall eine Zulassung.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine UG haftungsbeschränkt ist, müssen Sie als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein. Sind Sie als Aktiengesellschaft organisiert, können Sie sich als Rechtsanwaltsgesellschaft zulassen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, die die Rechtsprechung in Anlehnung an § 59c ff BRAO entwickelt hat.  
    Nach der erfolgreichen Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten Sie eine Zulassungsurkunde und eine Zulassungsbestätigung.

    zuständige Stelle

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

    Ansprechpartner

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg)

    Aktuelles

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

    Beschreibung

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Valentinskamp 88

    20355 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U1/U4/S-Bahnen/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Zulassungsantrag (www.rechtsanwaltskammerhamburg.de, siehe Link) mit darin angegebenen Anlagen: Lebenslauf mit Lichtbild. Eine amtlich beglaubigte Ablichtung oder Original des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt oder über das Bestehen der Eignungsprüfung, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original), gegebenenfalls beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade.

    Voraussetzungen

    Unternehmensgegenstand ist die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten.
    Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind: 
    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
    Patentanwältinnen und Patentanwälte,
    Steuerberaterinnen und Steuerberater,
    Steuerbevollmächtigte,
    Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer oder
    vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer. 
    Diese Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen in der Rechtsanwaltsgesellschaft beruflich tätig sein.
    Die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte muss grundsätzlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zustehen.
    Anteile der Rechtsanwaltsgesellschaft dürfen nicht für Dritte gehalten werden.
    Dritte dürfen nicht am Gewinn der Rechtsanwaltsgesellschaft beteiligt werden.
    Die geschäftsführenden Personen müssen grundsätzlich mehrheitlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sein.
    Die Unabhängigkeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als geschäftsführende Personen, Personen mit Prokura oder Handlungsbevollmächtigte tätig sind, muss gewährleistet sein. Einflussnahmen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind unzulässig.
    Die Gesellschaft darf sich nicht in Vermögensverfall befinden.
    Es besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwaltsgesellschaft.
    Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

    Rechtsbehelf

    Gegen einen ablehnenden Bescheid kann binnen Monatsfrist nach Zustellung Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (§ 112a Absatz 1, § 112c Absatz 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 74 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)).

    Verfahrensablauf

    Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Rechtsanwaltskammer. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
    Die Rechtsanwaltskammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen.
    Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, wird die Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen und erhält eine Zulassungsurkunde.
    Mit der Zulassung wird die Rechtsanwaltsgesellschaft Mitglied der Rechtsanwaltskammer.

    Fristen

    Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihr Antrag wird innerhalb von 3 Monaten geprüft.

    Kosten

    500 EUR

    Gebühr 500 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Zulassung wird die Gesellschaft Kammermitglied und kann als Gesellschaft beauftragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.02.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Rechtsanwaltsgesellschaft, Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en