Rechtsanwaltsgesellschaft Zulassung
Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft
Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) führen? Die Anerkennung als Rechtsanwaltsgesellschaft erfordert in diesem Fall eine Zulassung.
Beschreibung
Wenn Ihr Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine UG haftungsbeschränkt ist, müssen Sie als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein. Sind Sie als Aktiengesellschaft organisiert, können Sie sich als Rechtsanwaltsgesellschaft zulassen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, die die Rechtsprechung in Anlehnung an § 59c ff BRAO entwickelt hat.
Nach der erfolgreichen Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten Sie eine Zulassungsurkunde und eine Zulassungsbestätigung.
Nach der erfolgreichen Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten Sie eine Zulassungsurkunde und eine Zulassungsbestätigung.
zuständige Stelle
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Ansprechpartner
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg)
Aktuelles
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Beschreibung
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U1/U4/S-Bahnen/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg
Kontaktperson
Rechtsanwaltskammer
erforderliche Unterlagen
Zulassungsantrag (www.rechtsanwaltskammerhamburg.de, siehe Link) mit darin angegebenen Anlagen: Lebenslauf mit Lichtbild. Eine amtlich beglaubigte Ablichtung oder Original des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt oder über das Bestehen der Eignungsprüfung, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original), gegebenenfalls beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade.
Voraussetzungen
Unternehmensgegenstand ist die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten.
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
Patentanwältinnen und Patentanwälte,
Steuerberaterinnen und Steuerberater,
Steuerbevollmächtigte,
Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer oder
vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer.
Diese Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen in der Rechtsanwaltsgesellschaft beruflich tätig sein.
Die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte muss grundsätzlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zustehen.
Anteile der Rechtsanwaltsgesellschaft dürfen nicht für Dritte gehalten werden.
Dritte dürfen nicht am Gewinn der Rechtsanwaltsgesellschaft beteiligt werden.
Die geschäftsführenden Personen müssen grundsätzlich mehrheitlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sein.
Die Unabhängigkeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als geschäftsführende Personen, Personen mit Prokura oder Handlungsbevollmächtigte tätig sind, muss gewährleistet sein. Einflussnahmen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind unzulässig.
Die Gesellschaft darf sich nicht in Vermögensverfall befinden.
Es besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwaltsgesellschaft.
Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
Patentanwältinnen und Patentanwälte,
Steuerberaterinnen und Steuerberater,
Steuerbevollmächtigte,
Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer oder
vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer.
Diese Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen in der Rechtsanwaltsgesellschaft beruflich tätig sein.
Die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte muss grundsätzlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zustehen.
Anteile der Rechtsanwaltsgesellschaft dürfen nicht für Dritte gehalten werden.
Dritte dürfen nicht am Gewinn der Rechtsanwaltsgesellschaft beteiligt werden.
Die geschäftsführenden Personen müssen grundsätzlich mehrheitlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sein.
Die Unabhängigkeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als geschäftsführende Personen, Personen mit Prokura oder Handlungsbevollmächtigte tätig sind, muss gewährleistet sein. Einflussnahmen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind unzulässig.
Die Gesellschaft darf sich nicht in Vermögensverfall befinden.
Es besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwaltsgesellschaft.
Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann binnen Monatsfrist nach Zustellung Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (§ 112a Absatz 1, § 112c Absatz 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 74 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)).
Verfahrensablauf
Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Rechtsanwaltskammer. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
Die Rechtsanwaltskammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen.
Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, wird die Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen und erhält eine Zulassungsurkunde.
Mit der Zulassung wird die Rechtsanwaltsgesellschaft Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
Die Rechtsanwaltskammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen.
Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, wird die Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen und erhält eine Zulassungsurkunde.
Mit der Zulassung wird die Rechtsanwaltsgesellschaft Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
Fristen
Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird innerhalb von 3 Monaten geprüft.
Kosten
500 EUR
Gebühr 500 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Zulassung wird die Gesellschaft Kammermitglied und kann als Gesellschaft beauftragt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.02.2024
Stichwörter
Rechtsanwaltsgesellschaft, Zulassung