Energiesparlampen und LEDs entsorgen

    Geben Sie Energiesparlampen und LEDs nur an zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen ab.

    Entsorgen Sie Energiesparlampen und LEDs nicht über die Hausmülltonne.

    Beschreibung

    Die meisten Lampen und Leuchtmittel enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Dazu zählen auch kompakte oder stabförmige Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, Gasentladungslampen und LED-Lampen.

    Als Verbraucherin oder Verbraucher sind Sie verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Entsorgen Sie Lampen oder Leuchtmittel nicht über den Hausmüll.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie möchten Lampen oder Leuchtmittel entsorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie können Lampen, Leuchtmittel, Energiesparlampen und LEDs bei allen Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg abgeben.
    • Bei der mobilen Schadstoffsammlung können Sie sie ebenfalls entsorgen.
    • Übergeben Sie Ihre Lampen und Leuchtmittel ausschließlich den autorisierten Mitarbeitenden auf den Recyclinghöfen, der mobilen Schadstoffsammlung oder führen Sie sie vorsichtig den Sammelboxen im Handel zu.
    • Führen Sie leicht entnehmbare Lampen aus Elektro-Altgeräten ebenfalls der getrennten Sammlung zu.
    • Glühbirnen und Halogenlampen dürfen Sie über den Hausmüll entsorgen.
    • Wenn Sie sich nicht sicher sind, um welchen Lampentyp es sich handelt, geben Sie sie an einer geeigneten Sammelstelle ab.

     

    Fristen

    Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sowie die Termine der mobilen Schadstoffsammlung, finden sie auf der Website der Stadtreinigung Hamburg (siehe Links).

    Bearbeitungsdauer

    Beachten Sie die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für die Entsorgung Ihrer Lampen und Leuchtmittel an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Liste weiterer zugelassener Sammelstellen und weitere Fachinformationen finden Sie bei den Links. Auch an diesen Rücknahmestellen werden Lampen und Leuchtmittel angenommen.

    Verkäufer von Lampen oder Leuchtmittel können Sie informieren, wo sie die gebrauchten Produkte umweltgerecht zurückgeben können.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Entsorgung Energiesparlampen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en