Entsorgung von Energiesparlampen und LEDs

    Energiesparlampen und LEDs dürfen für eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung nur an zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden.
    Energiesparlampen und LEDs dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.

    Beschreibung

    Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Gasentladungslampen und LED-Lampen) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Lampen/Leuchtmittel dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

    Rückgabemöglichkeiten und Sammelstellen
    Vertreiber von Lampen/Leuchtmitteln müssen Hinweise auf nahegelegene Sammelstellen geben.
    Sie können Sie kostenlos auf allen Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg abgeben. Zudem bei der mobilen Schadstoffsammlung.
    Eine Liste weiterer zugelassener Sammelstellen und weitere Fachinformationen finden Sie bei www.lightcycle.de. Auch an diesen Rücknahmestellen werden Lampen/Leuchtmittel kostenlos angenommen. Geben Sie hier einfach Ihre Postleitzahl an.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Leicht entnehmbare Lampen aus Elektro-Altgeräten, führen Sie bitte ebenfalls der getrennten Sammlung zu.
    Glühbirnen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden.
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, um welchen Lampentyp es sich handelt, geben Sie sie bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf


    Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft oder die Stadtreinigung Hamburg.

    Fristen

    Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sowie die Termine der mobilen Problemstoffsammlung, finden sie auf der Website der Stadtreinigung Hamburg (siehe Rubrik "Links").

    Bearbeitungsdauer

    Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für die Entsorgung Ihrer Lampen /Leuchtmittel (Produktverantwortung) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte übergeben Sie Ihre Lampen / Leuchtmittel ausschließlich den autorisierten Mitarbeitenden auf den Recyclinghöfen, der mobilen Problemstoffsammlung oder führen Sie sie vorsichtig den Sammelboxen im Handel zu.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Entsorgung Energiesparlampen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en