Energiesparlampen und LEDs entsorgen
Geben Sie Energiesparlampen und LEDs nur an zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen ab.
Entsorgen Sie Energiesparlampen und LEDs nicht über die Hausmülltonne.
Entsorgen Sie Energiesparlampen und LEDs nicht über die Hausmülltonne.
Beschreibung
Die meisten Lampen und Leuchtmittel enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Dazu zählen auch kompakte oder stabförmige Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, Gasentladungslampen und LED-Lampen.
Als Verbraucherin oder Verbraucher sind Sie verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Entsorgen Sie Lampen oder Leuchtmittel nicht über den Hausmüll.
Als Verbraucherin oder Verbraucher sind Sie verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Entsorgen Sie Lampen oder Leuchtmittel nicht über den Hausmüll.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Frau Dr. Solveig Fischer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-4211
Fax: +49 40 427 31-0484
Fax: 40119
E-Mail: solveig.fischer@bukea.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
Sie möchten Lampen oder Leuchtmittel entsorgen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie können Lampen, Leuchtmittel, Energiesparlampen und LEDs bei allen Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg abgeben.
- Bei der mobilen Schadstoffsammlung können Sie sie ebenfalls entsorgen.
- Übergeben Sie Ihre Lampen und Leuchtmittel ausschließlich den autorisierten Mitarbeitenden auf den Recyclinghöfen, der mobilen Schadstoffsammlung oder führen Sie sie vorsichtig den Sammelboxen im Handel zu.
- Führen Sie leicht entnehmbare Lampen aus Elektro-Altgeräten ebenfalls der getrennten Sammlung zu.
- Glühbirnen und Halogenlampen dürfen Sie über den Hausmüll entsorgen.
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, um welchen Lampentyp es sich handelt, geben Sie sie an einer geeigneten Sammelstelle ab.
Fristen
Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sowie die Termine der mobilen Schadstoffsammlung, finden sie auf der Website der Stadtreinigung Hamburg (siehe Links).
Bearbeitungsdauer
Beachten Sie die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe.
Kosten
Es fallen keine Kosten für die Entsorgung Ihrer Lampen und Leuchtmittel an.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Liste weiterer zugelassener Sammelstellen und weitere Fachinformationen finden Sie bei den Links. Auch an diesen Rücknahmestellen werden Lampen und Leuchtmittel angenommen.
Verkäufer von Lampen oder Leuchtmittel können Sie informieren, wo sie die gebrauchten Produkte umweltgerecht zurückgeben können.
Verkäufer von Lampen oder Leuchtmittel können Sie informieren, wo sie die gebrauchten Produkte umweltgerecht zurückgeben können.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 01.01.2020
Stichwörter
Entsorgung Energiesparlampen