- Wilstorf (Landkreis Wilstorf, Hamburg)
Fischen vom Boot Doveelbe/ Schleusengraben/ Serrahn
Fischen vom Boot auf Doveelbe / Schleusengraben / Serrahn
Beschreibung
In den Bereichen Dove-Elbe, Schleusengraben und Serrahn ist für das Fischen vom Boot aus eine Erlaubnis der BUKEA als Oberste Fischereibehörde erforderlich. Die Erlaubnis gilt jeweils für die Zeit vom 01.01-31.12 eines Jahres. Antragstellende müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Die Erlaubnis ist nur für die Bootsführerin / den Bootsführer erforderlich.
Zu beachten ist, dass eine erteilte Erlaubnis keine Erlaubnis für gewerbsmäßiges Fischen darstellt.
Für weitere Fragen nutzen Sie bitte die folgende E-Mailadresse: bootsangelkarte@bukea.hamburg.de
Zu beachten ist, dass eine erteilte Erlaubnis keine Erlaubnis für gewerbsmäßiges Fischen darstellt.
Für weitere Fragen nutzen Sie bitte die folgende E-Mailadresse: bootsangelkarte@bukea.hamburg.de
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Öffnungszeiten
Mo, Mi und Fr 9.00-16.00 Uhr, Di und Do 10.00-18.00 Uhr
Kontaktperson
Bootsangelkarte
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Überweisung
Weitere Informationen
Sofern Sie persönlich vorsprechen möchten, kommen Sie bitte zu den genannten Öffnungszeiten in unsere Kundendienststelle in Hamburg-Rothenburgsort, Entenwerder 10.
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag im eigenen Namen mit postalischer Anschrift, einer Telefonnummer, dazu eine beidseitige Ablichtung des Personalausweises, sowie eine Ablichtung des gültigen Fischereischeins.
Voraussetzungen
Die antragstellenden Personen müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Die Erlaubnis ist jedoch nur für die jeweilige Bootsführerin / den Bootsführer erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
§42, Abs. 1, Ziff. 2 Hafenverkehrsordnung
Rechtsbehelf
Bei Versagung des Antrags ist der Widerspruch binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids möglich.
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag per Mail ist ausreichend, kann aber auch schriftlich per Brief erfolgen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Je nach Auftragslage bis zu einer Woche.
Kosten
31,93 EUR jährlich
Gebühr 32 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erlaubnis gilt jeweils für die Zeit vom 01.01-31.12 eines Jahres. Antragstellende müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein.
Zu beachten ist, dass eine erteilte Erlaubnis keine Erlaubnis für gewerbsmäßiges Fischen darstellt.
Zu beachten ist, dass eine erteilte Erlaubnis keine Erlaubnis für gewerbsmäßiges Fischen darstellt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 23.01.2023
Stichwörter
Angeln vom Boot Doveelbe