• Rahlstedt (Landkreis Rahlstedt, Hamburg)

Fischen vom Boot Doveelbe/ Schleusengraben/ Serrahn

Fischen vom Boot auf Doveelbe / Schleusengraben / Serrahn

Beschreibung

In den Bereichen Dove-Elbe, Schleusengraben und Serrahn ist für das Fischen vom Boot aus eine Erlaubnis der BUKEA als Oberste Fischereibehörde erforderlich. Die Erlaubnis gilt jeweils für die Zeit vom 01.01-31.12 eines Jahres. Antragstellende müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Die Erlaubnis ist nur für die Bootsführerin / den Bootsführer erforderlich.
Zu beachten ist, dass eine erteilte Erlaubnis keine Erlaubnis für gewerbsmäßiges Fischen darstellt.
Für weitere Fragen nutzen Sie bitte die folgende E-Mailadresse: bootsangelkarte@bukea.hamburg.de

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Öffnungszeiten

Mo, Mi und Fr 9.00-16.00 Uhr, Di und Do 10.00-18.00 Uhr

Kontaktperson

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Überweisung

Weitere Informationen

Sofern Sie persönlich vorsprechen möchten, kommen Sie bitte zu den genannten Öffnungszeiten in unsere Kundendienststelle in Hamburg-Rothenburgsort, Entenwerder 10.

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag im eigenen Namen mit postalischer Anschrift, einer Telefonnummer, dazu eine beidseitige Ablichtung des Personalausweises, sowie eine Ablichtung des gültigen Fischereischeins.

Voraussetzungen

Die antragstellenden Personen müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Die Erlaubnis ist jedoch nur für die jeweilige Bootsführerin / den Bootsführer erforderlich.
 

Rechtsgrundlage(n)

§42, Abs. 1, Ziff. 2 Hafenverkehrsordnung

Rechtsbehelf

Bei Versagung des Antrags ist der Widerspruch binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids möglich.

Verfahrensablauf

Ein formloser Antrag per Mail ist ausreichend, kann aber auch schriftlich per Brief erfolgen.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Je nach Auftragslage bis zu einer Woche.

Kosten

31,93 EUR jährlich

Gebühr 32 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Die Erlaubnis gilt jeweils für die Zeit vom 01.01-31.12 eines Jahres. Antragstellende müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. 
Zu beachten ist, dass eine erteilte Erlaubnis keine Erlaubnis für gewerbsmäßiges Fischen darstellt.
 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 23.01.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Angeln vom Boot Doveelbe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en