Fischen vom Boot Doveelbe/ Schleusengraben/ Serrahn

    Fischen vom Boot auf Doveelbe / Schleusengraben / Serrahn

    Beschreibung

    In den Bereichen Dove-Elbe, Schleusengraben und Serrahn ist für das Fischen vom Boot aus eine Erlaubnis der BUKEA als Oberste Fischereibehörde erforderlich. Die Erlaubnis gilt jeweils für die Zeit vom 01.01-31.12 eines Jahres. Antragstellende müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Die Erlaubnis ist nur für die Bootsführerin / den Bootsführer erforderlich.
    Zu beachten ist, dass eine erteilte Erlaubnis keine Erlaubnis für gewerbsmäßiges Fischen darstellt.
    Für weitere Fragen nutzen Sie bitte die folgende E-Mailadresse: bootsangelkarte@bukea.hamburg.de

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Öffnungszeiten

    Mo, Mi und Fr 9.00-16.00 Uhr, Di und Do 10.00-18.00 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Überweisung

    Weitere Informationen

    Sofern Sie persönlich vorsprechen möchten, kommen Sie bitte zu den genannten Öffnungszeiten in unsere Kundendienststelle in Hamburg-Rothenburgsort, Entenwerder 10.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag im eigenen Namen mit postalischer Anschrift, einer Telefonnummer, dazu eine beidseitige Ablichtung des Personalausweises, sowie eine Ablichtung des gültigen Fischereischeins.

    Voraussetzungen

    Die antragstellenden Personen müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Die Erlaubnis ist jedoch nur für die jeweilige Bootsführerin / den Bootsführer erforderlich.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    §42, Abs. 1, Ziff. 2 Hafenverkehrsordnung

    Rechtsbehelf

    Bei Versagung des Antrags ist der Widerspruch binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids möglich.

    Verfahrensablauf

    Ein formloser Antrag per Mail ist ausreichend, kann aber auch schriftlich per Brief erfolgen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Auftragslage bis zu einer Woche.

    Kosten

    31,93 EUR jährlich

    Gebühr 32 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erlaubnis gilt jeweils für die Zeit vom 01.01-31.12 eines Jahres. Antragstellende müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. 
    Zu beachten ist, dass eine erteilte Erlaubnis keine Erlaubnis für gewerbsmäßiges Fischen darstellt.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 23.01.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Angeln vom Boot Doveelbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en