Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung

    Erlaubnis zum Befahren der Alster mit motorisierten Booten beantragen

    Eine gesonderte Fahrerlaubnis ist nötig, wenn man das Alsterrevier mit maschinenangetriebenen Fahrzeugen befahren möchte.

    Beschreibung

    Das schiffbare Alsterrevier ist ein Sondernutzungsrevier, das dem wassersportlichen Freizeitvergnügen und der Erholung dienen soll. Der Schiffsverkehr bleibt deswegen überwiegend den Booten zum Segeln, Rudern und Paddeln vorbehalten. Für den Einsatz von Motoren als Antrieb benötigen Sie eine gesonderte Fahrerlaubnis. Sie müssen die gesonderte Fahrerlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt. Bestimmte Bereiche des schiffbaren Alsterrevieres dürfen auch mit der gesonderten Fahrerlaubnis nicht von Ihnen befahren werden. Dies ist nur mit einer weiteren, zusätzlichen Ausnahmegenehmigung zulässig. Auch diese Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die betreffenden Bereiche, in denen Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen, sind in der Karte der schiffbaren Gewässer im Alsterrevier gekennzeichnet (siehe Rubrik "Links").

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen, die belegen, dass Ihr Boot die Voraussetzungen zum motorisierten Befahren der Alster erfüllt

    Voraussetzungen

    Der Verwendungszweck und die technische Ausstattung des Bootes entsprechen bestimmten Anforderungen und Kriterien:
    1. Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrzeuge nur den sich in Abhängigkeit zum Wasserstand als maximal möglich ergebenden Tiefgang haben. Die jeweils geltenden Werte werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht.
    2. Fahrzeuge, die für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen sind, Verzehr an Bord anbieten und Fahrten mit einer Dauer von mehr als einer Stunde durchführen, müssen mit fest eingebauten Toiletten, Handwaschbecken und einem für den Abwasseranfall der maximal zugelassenen Personenzahl dimensionierten und ständig an Bord funktionstüchtig vorgehaltenen Fäkalien- und Schmutzwassertank ausgerüstet sein.
    3. Die Fahrzeuge dürfen nur mit einem umweltfreundlichen Unterwasseranstrich ausgestattet sein.
    4. Die Maschinenleistung der Fahrzeuge, die nicht für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen oder für Schleppfahrten oder gewerbliche Arbeiten eingesetzt sind, darf 50 Kilowatt (kW) nicht übersteigen. Fahrzeugantriebe, die mit Öl-/Benzin-Kraftstoffgemisch mit Unterwasserauspuff betrieben werden, sind ab dem 1. Januar 2007 verboten. Die Beschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes sowie für Notfall-Einsätze privater Rettungsdienste.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung zur Regelung der Benutzung der schiffbaren Alster durch maschinenangetriebene Fahrzeuge (Alsterschifffahrtsverordnung)
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AlsterSchVHAV1P3/part/X

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Fahrerlaubnis und verwenden dabei das dafür vorgesehene  Antragsformular. In Ihrem Antrag geben Sie auch an, ob Sie eine Einzel- oder Überführungsfahrt vornehmen möchten oder mit einer sogenannten Jahreserlaubnis das Alsterrevier befahren möchten.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. 
    • Die Entscheidung der zuständigen Stelle über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Sie müssen die Erlaubnis mindestens 2 Wochen vor dem Beginn des in Aussicht genommenen Fahrereignisses beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    circa 2 Wochen

    Kosten

    10,00 EUR - 200,00 EUR
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie diese ständig an Bord mitführen und bei Kontrollen vorzeigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Alster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en