Kopfläuse

    Allgemeine Informationen zu Kopfläusen und deren Bekämpfung

    Beschreibung

    Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.
    Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen), unverzüglich informiert werden.
     
    Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
    Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung erst wieder betreten, bis eine Behandlung gegen Kopfläuse erfolgt ist. Informationen über die Therapie gegen Kopfläuse finden Sie unter www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/gesundheit/infektionssschutz/laeuse

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz (Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie als Sorgeberechtige/r sofort die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
    • Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
    • Nach der ersten Behandlung kann die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Auftreten von Kopfläuse muss von Sorgeberechtigten umgehend per Telefon oder auch schriftlich an die Gemeinschaftseinrichtung (Kita, Schule o.ä.) gemeldet werden. Die Gemeinschaftseinrichtung meldet dann wiederum den Kopflausbefall an das zuständige Gesundheitsamt mit einem Meldebogen: https://www.hamburg.de/resource/blob/34304/437167467722c0bb96a7459271fe4c3c/meldeformular-kopflausbefall-data.pdf

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst am 13.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Läusebefall und Desinfektion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en