Kopfläuse
Allgemeine Informationen zu Kopfläusen und deren Bekämpfung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen), unverzüglich informiert werden.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung erst wieder betreten, bis eine Behandlung gegen Kopfläuse erfolgt ist. Informationen über die Therapie gegen Kopfläuse finden Sie unter www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/gesundheit/infektionssschutz/laeuse
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen), unverzüglich informiert werden.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung erst wieder betreten, bis eine Behandlung gegen Kopfläuse erfolgt ist. Informationen über die Therapie gegen Kopfläuse finden Sie unter www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/gesundheit/infektionssschutz/laeuse
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz (Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz)
Aktuelles
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Beschreibung
Sozialbehörde - G41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
DL SOZIALES Kopfl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 37-2056
erforderliche Unterlagen
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Sorgeberechtige/r sofort die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Nach der ersten Behandlung kann die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Das Auftreten von Kopfläuse muss von Sorgeberechtigten umgehend per Telefon oder auch schriftlich an die Gemeinschaftseinrichtung (Kita, Schule o.ä.) gemeldet werden. Die Gemeinschaftseinrichtung meldet dann wiederum den Kopflausbefall an das zuständige Gesundheitsamt mit einem Meldebogen: https://www.hamburg.de/resource/blob/34304/437167467722c0bb96a7459271fe4c3c/meldeformular-kopflausbefall-data.pdf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst am 13.12.2023
Stichwörter
Läusebefall und Desinfektion