• Eimsbüttel (Landkreis Eimsbüttel, Hamburg)

Kopfläuse

Allgemeine Informationen zu Kopfläusen und deren Bekämpfung

Beschreibung

Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen), unverzüglich informiert werden.
 
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung erst wieder betreten, bis eine Behandlung gegen Kopfläuse erfolgt ist. Informationen über die Therapie gegen Kopfläuse finden Sie unter www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/gesundheit/infektionssschutz/laeuse

zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Ansprechpartner

Sozialbehörde - G 41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz (Sozialbehörde - G 41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz)

Aktuelles

Sozialbehörde - G 41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz

Beschreibung

Sozialbehörde - G 41 - Grundsatzaufgaben ÖGD und Infektionsschutz

Adresse

Hausanschrift

Billstraße 80

20539 Hamburg

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Rechtsbehelf

Keine

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie als Sorgeberechtige/r sofort die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
  • Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
  • Nach der ersten Behandlung kann die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Das Auftreten von Kopfläuse muss von Sorgeberechtigten umgehend per Telefon oder auch schriftlich an die Gemeinschaftseinrichtung (Kita, Schule o.ä.) gemeldet werden. Die Gemeinschaftseinrichtung meldet dann wiederum den Kopflausbefall an das zuständige Gesundheitsamt mit einem Meldebogen: https://www.hamburg.de/resource/blob/34304/437167467722c0bb96a7459271fe4c3c/meldeformular-kopflausbefall-data.pdf

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst am 13.12.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Läusebefall und Desinfektion

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en