Ambulanter Pflegedienst Anmeldung

    Ambulanter Pflegedienst anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Pflegedienst betreiben möchten, muss die Absicht der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme mitgeteilt werden.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Altona

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Wohn-Pflege-Aufsicht (Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Wohn-Pflege-Aufsicht)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Wohn-Pflege-Aufsicht

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Wohn-Pflege-Aufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahrenfelder Straße 254-260

    22765 Hamburg

    Bus 2, 16 Hohenesch, Bus 6, 115 Fabrik

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-15, Fr 9-13 Uhr, bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Berufserlaubnis, Urkunde
    • Nachweise über die berufliche Ausbildung
    • Nachweise über den beruflichen Werdegang
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    Die Nachweise über den beruflichen Werdegang der Unternehmensleitung und der Pflegedienstleitung sind im Original oder als beglaubigte Fotokopie beizufügen.

    Voraussetzungen

    Wer einen Pflegedienst eröffnen möchte, hat ein zielgruppen orientiertes pflegerisches Konzept vorzulegen, bei Betreuung von Wohgemeinschaften die Anzahl und Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, die geplante Anzahl der Mitarbeiter, Informationsmaterial des Pflegedient und die Qualifikationsnachweise der Unternehmensleitung sowie der Pflegedienstleitung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Abs. 1 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz  (HmbWBG)

    Fristen

    Sechs Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme

    Bearbeitungsdauer

    60-90 Minuten

    Kosten

    Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Mitteilung muss folgende weitere Angaben und Unterlagen enthalten:
     
    • den vorgesehenen Zeitpunkt der Betriebsaufnahme,
    • die Namen und Anschriften des Pflegedienstes und des Betreibers,
    • die pflegerische Konzeption des Pflegedienstes,
    • den Namen, die berufliche Ausbildung und den Werdegang der Unternehmens- und Pflegedienstleitung sowie
    • die Anzahl und Anschriften der vom Pflegedienst betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des § 2 Absatz 3.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Anmeldungen Pflegedienste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en