Ambulanter Pflegedienst Anmeldung
Ambulanter Pflegedienst anmelden
Beschreibung
Wenn Sie einen Pflegedienst betreiben möchten, muss die Absicht der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme mitgeteilt werden.
zuständige Stelle
Bezirksamt Altona
Ansprechpartner
Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Wohn-Pflege-Aufsicht (Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Wohn-Pflege-Aufsicht)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Wohn-Pflege-Aufsicht
Beschreibung
Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit - Wohn-Pflege-Aufsicht
Adresse
Hausanschrift
Bus 2, 16 Hohenesch, Bus 6, 115 Fabrik
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-15, Fr 9-13 Uhr, bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Kontaktperson
A-GA-33 Gesundheit-A
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Berufserlaubnis, Urkunde
- Nachweise über die berufliche Ausbildung
- Nachweise über den beruflichen Werdegang
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Voraussetzungen
Wer einen Pflegedienst eröffnen möchte, hat ein zielgruppen orientiertes pflegerisches Konzept vorzulegen, bei Betreuung von Wohgemeinschaften die Anzahl und Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, die geplante Anzahl der Mitarbeiter, Informationsmaterial des Pflegedient und die Qualifikationsnachweise der Unternehmensleitung sowie der Pflegedienstleitung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Abs. 1 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)
Fristen
Sechs Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme
Bearbeitungsdauer
60-90 Minuten
Kosten
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet
Hinweise (Besonderheiten)
Die Mitteilung muss folgende weitere Angaben und Unterlagen enthalten:
- den vorgesehenen Zeitpunkt der Betriebsaufnahme,
- die Namen und Anschriften des Pflegedienstes und des Betreibers,
- die pflegerische Konzeption des Pflegedienstes,
- den Namen, die berufliche Ausbildung und den Werdegang der Unternehmens- und Pflegedienstleitung sowie
- die Anzahl und Anschriften der vom Pflegedienst betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des § 2 Absatz 3.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Anmeldungen Pflegedienste