berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung
Bescheinigung der Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG beantragen
Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Beschreibung
Um Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen, müssen Sie unter anderem Ihre Vorqualifikation (zum Beispiel abgeschlossene erste Berufsausbildung, Berufspraxis oder Bachelor-Abschluss) nachweisen.
Das zum Nachweis Ihrer Vorqualifikation nötige Dokument ist das “Formblatt Z”. Bei dem Formblatt Z handelt es sich um eine Anlage Ihres Antrages auf Aufstiegs-BAföG. Auf diesem Formblatt Z müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen der Aufstiegsfortbildung bereits erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können.
Für die Bestätigung zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das Aufstiegs-BAföG beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland unterschiedliche Stellen zuständig.
Das zum Nachweis Ihrer Vorqualifikation nötige Dokument ist das “Formblatt Z”. Bei dem Formblatt Z handelt es sich um eine Anlage Ihres Antrages auf Aufstiegs-BAföG. Auf diesem Formblatt Z müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen der Aufstiegsfortbildung bereits erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können.
Für die Bestätigung zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das Aufstiegs-BAföG beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland unterschiedliche Stellen zuständig.
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG (Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG)
Aktuelles
Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG
Beschreibung
Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG
Adresse
Hausanschrift
S-/R-Bahnen/Busse Harburg
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass aktuell kein Publikumsverkehr stattfindet. Für eine Beratung kontaktieren Sie die AFBG-Geschäftsstelle bitte telefonisch dienstags, donnerstags und freitags von 9 - 12 Uhr.
Kontaktperson
Aufstiegs-Bafög
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Ihren Ausbildungsabschluss und / oder weitere Nachweise, wie beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Zeugnisse
Voraussetzungen
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Aber auch mit einem Bachelor-Abschluss oder einem abgebrochenen Studium können Sie unter Umständen die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Aufstiegsfortbildungsabschluss festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
www.gesetze-im-internet.de/afbg/__9.html
www.gesetze-im-internet.de/afbg/__9.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der zuständigen Stelle.
- Sie schicken das Formblatt Z Ihres Antrags auf Aufstiegs-BAföG zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
- Die zuständige Stelle schickt das ausgefüllte Formblatt Z postalisch an Sie zurück.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP HWC Handwerkskammer am 23.09.2024
Stichwörter
Fördermöglichkeiten Meisterausbildung