berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung
Berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung bescheinigen
Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Beschreibung
Um Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Das dazu nötige Dokument, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt.
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.
Das dazu nötige Dokument, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt.
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG (Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG)
Aktuelles
Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG
Beschreibung
Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG
Adresse
Hausanschrift
S-/R-Bahnen/Busse Harburg
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass aktuell kein Publikumsverkehr stattfindet. Für eine Beratung kontaktieren Sie die AFBG-Geschäftsstelle bitte telefonisch dienstags, donnerstags und freitags von 9 - 12 Uhr.
Kontaktperson
Aufstiegs-Bafög
erforderliche Unterlagen
- Ausbildungsabschluss
- Ggf. weitere Nachweise, wie beispielsweise Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnis, etc.
Voraussetzungen
Sie benötigen folgende Voraussetzungen, um zu Ihrer angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:
- Sie haben bereits eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
- Sie haben einen Bachelor, ein abgebrochenes Studium oder sind Abiturientin / Abiturient mit zusätzlicher qualifizierter Berufspraxis
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen:
- Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
- Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
- Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen.
Kosten
Für das Ausfüllen und Einreichen des Formblatts Z entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig vom Alter fördern Bund und Länder Ihre Fortbildung und Ihren beruflichen Aufstieg. Mit den erhöhten Fördersätzen, Zuschussanteilen und Freibeträgen bietet das Aufstiegs-BAföG heute die attraktivsten Förderbedingungen aller Zeiten. So muss beispielsweise die Unterhaltsförderung nicht mehr zurückgezahlt werden. Darüber hinaus wird Existenzgründerinnen und Existenzgründern ein schuldenfreier Start in die Selbstständigkeit ermöglicht.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP HWC Handwerkskammer am 15.12.2021
Stichwörter
Fördermöglichkeiten Meisterausbildung