berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung

    Berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung bescheinigen

    Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.

    Beschreibung

    Um Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
    Das dazu nötige Dokument, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt.
    Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
    Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG (Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG

    Beschreibung

    Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Handwerkszentrum 1

    21079 Hamburg

    S-/R-Bahnen/Busse Harburg

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie, dass aktuell kein Publikumsverkehr stattfindet. Für eine Beratung kontaktieren Sie die AFBG-Geschäftsstelle bitte telefonisch dienstags, donnerstags und freitags von 9 - 12 Uhr.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ausbildungsabschluss
    • Ggf. weitere Nachweise, wie beispielsweise Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnis, etc.

    Voraussetzungen

    Sie benötigen folgende Voraussetzungen, um zu Ihrer angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:
    • Sie haben bereits eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
    • Sie haben einen Bachelor, ein abgebrochenes Studium oder sind Abiturientin / Abiturient mit zusätzlicher qualifizierter Berufspraxis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
     

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen:
    • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
    • Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
    • Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.
    Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen.

    Kosten

    Für das Ausfüllen und Einreichen des Formblatts Z entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig vom Alter fördern Bund und Länder Ihre Fortbildung und Ihren beruflichen Aufstieg. Mit den erhöhten Fördersätzen, Zuschussanteilen und Freibeträgen bietet das Aufstiegs-BAföG heute die attraktivsten Förderbedingungen aller Zeiten. So muss beispielsweise die Unterhaltsförderung nicht mehr zurückgezahlt werden. Darüber hinaus wird Existenzgründerinnen und Existenzgründern ein schuldenfreier Start in die Selbstständigkeit ermöglicht.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP HWC Handwerkskammer am 15.12.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fördermöglichkeiten Meisterausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en