berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung

    Bescheinigung der Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG beantragen

    Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.

    Beschreibung

    Um Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen, müssen Sie unter anderem Ihre Vorqualifikation (zum Beispiel abgeschlossene erste Berufsausbildung, Berufspraxis oder Bachelor-Abschluss) nachweisen.

    Das zum Nachweis Ihrer Vorqualifikation nötige Dokument ist das “Formblatt Z”. Bei dem Formblatt Z handelt es sich um eine Anlage Ihres Antrages auf Aufstiegs-BAföG. Auf diesem Formblatt Z müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen der Aufstiegsfortbildung bereits erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können.

    Für die Bestätigung zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das Aufstiegs-BAföG beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland unterschiedliche Stellen zuständig.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG (Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG

    Beschreibung

    Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Handwerkszentrum 1

    21079 Hamburg

    S-/R-Bahnen/Busse Harburg

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie, dass aktuell kein Publikumsverkehr stattfindet. Für eine Beratung kontaktieren Sie die AFBG-Geschäftsstelle bitte telefonisch dienstags, donnerstags und freitags von 9 - 12 Uhr.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über Ihren Ausbildungsabschluss und / oder weitere Nachweise, wie beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Zeugnisse
    Welche Unterlagen Sie konkret vorlegen müssen, ist abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung für den von Ihnen angestrebten Fortbildungsabschluss.

    Voraussetzungen

    Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Aber auch mit einem Bachelor-Abschluss oder einem abgebrochenen Studium können Sie unter Umständen die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Aufstiegsfortbildungsabschluss festgelegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
    www.gesetze-im-internet.de/afbg/__9.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der zuständigen Stelle.
    • Sie schicken das Formblatt Z Ihres Antrags auf Aufstiegs-BAföG zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
    • Die zuständige Stelle schickt das ausgefüllte Formblatt Z postalisch an Sie zurück.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP HWC Handwerkskammer am 23.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fördermöglichkeiten Meisterausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en