Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis
Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen
Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen möchten, benötigen Sie dafür eine Betriebserlaubnis. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit Mitteilung, ob und gegebenenfalls wo Sie weitere Apotheken in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betreiben
- deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker
- Versicherung an Eides statt, dass Sie keine Vereinbarungen wider das Apothekengesetz geschlossen haben
- Kauf- oder Pachtvertrag der Apotheke
- andere Verträge, die mit der Einrichtung oder dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen
- Nachweis, dass Sie über die geeigneten Räumlichkeiten und Einrichtungen verfügen
Voraussetzungen
- Sie sind voll geschäftsfähig.
- Sie besitzen die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker.
- Sie verfügen über die erforderliche Zuverlässigkeit zum Betrieb einer Apotheke.
- Sie verfügen über geeignete Betriebsräume und eine geeignete Einrichtung.
- Sie sind gesundheitlich geeignet, die Apotheke ordnungsgemäß zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Dokumente von Ihnen an.
- Wenn Sie eine neue Apotheke eröffnen, erhalten Sie einen Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Eröffnung.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten eine Erlaubnis.
Fristen
Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor der geplanten Eröffnung der Apotheke. Spätestens 2 Wochen vor der Eröffnung der Apotheke sollten alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel zirka 4 – 8 Wochen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit Änderung des Apothekengesetzes vom 12. August 2002 und nach dessen Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 27. August 2002 trat am 28. August 2003 der §12a ApoG in Kraft. Danach ist der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke verpflichtet, zur Versorgung von Bewohnern von Heimen im Sinne des § 1 des Heimgesetzes mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten mit dem Träger der Heime einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Diesen muss die zuständige Stelle genehmigen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Pharmaziewesen am 26.07.2022
Stichwörter
Apothekenzulassung