Mofaprüfung / Mofa- Prüfbescheinigung
Beschreibung
Vorgehensweise:
Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung bei einer Fahrschule erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.
Die theoretische Mofaprüfung wird bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP) abgelegt. Dort ist die Ausbildungsbescheinigung vorzulegen.
Nach der bestandenen theoretischer Mofaprüfung stellt Ihnen die TP die Mofa-Prüfbescheinigung aus.
Ausnahme:
Sie benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.
Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt für das Führen eines Mofas auf öffentlichen Straßen weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr (Landesbetrieb Verkehr)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule oder Schule
- Bewerberleitkarte (wenn die Ausbildung über die Fahrschule erfolgte)
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
URL: www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__5.html
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Mofa-Prüfbescheinigung (oder Ihren Führerschein) beim Führen eines Mofas auf öffentlichen Straßen immer mit sich führen.
Bei Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung müssen Sie sich für die Ausstellung einer Ersatz-Prüfbescheinigung an die Technische Prüfstelle wenden, die die Prüfbescheinigung ausgestellt hat.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Mofa