Patientenschutz Informationen erhalten
Patientenschutz bezeichnet Maßnahmen und Regelungen, die darauf abzielen, Ihre Rechte im Gesundheitswesen zu gewährleisten.
Beschreibung
Im Patientenrechtegesetz sind Ihre Rechte als Patientin beziehungsweise Patient zusammengefasst. Sie haben zum Beispiel ein Recht auf eine verständliche Aufklärung, auf Einsichtnahme in Ihre Krankenakte, auf Unterstützung durch die Krankenkasse bei einem vermuteten Behandlungsfehler, auf zügige Bearbeitung ihrer Anträge durch die Krankenkassen und vieles mehr. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die zuständige Stelle.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
SOZ-Patientenschutz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 37-2184
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Patientenrechtegesetz
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an die zuständige Stelle und schildern Ihr Anliegen.
- Die zuständige Stelle informiert Sie.
Fristen
Zum Schutz Ihrer Rechte können Fristen gelten. Diese variieren im Einzelfall.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Ihrem Anliegen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kespohl-Maß, Bettina am 26.08.2024
Stichwörter
Patientenrechte