Sterbefall im Ausland Beurkundung im deutschen Sterberegister beantragen
Beschreibung
Eine nachträgliche Beurkundung im deutschen Sterberegister ist sinnvoll, wenn Sie eine deutsche Sterbeurkunde benötigen. Von der deutschen Sterbeurkunde benötigen Sie keine Übersetzungen oder Beglaubigungen beispielweise für deutsche Versicherungen, Krankenkassen, das Nachlassgericht oder das Finanzamt.
Sie können die Beurkundung in das deutsche Sterberegister einer im Ausland oder auf einem ausländischen Seeschiff verstorbenen deutschen Person beantragen. Das ist auch möglich für im Ausland verstorbene Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - UrkundenBezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden
Adresse
Hausanschrift
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
Öffnungszeiten
offene Sprechstunde Di 8-12 Uhr. Ansonsten per Mail an standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Girocard
- Rechnung
Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.
Bezirksamt Harburg - StandesamtBezirksamt Harburg - Standesamt
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Harburger Rathausforum 3
21073 Hamburg
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen finden ab dem 19.11.2024 ausschließlich auf Terminbasis statt. Die Mitarbeitenden informieren die Kundschaft über den Termin schriftlich oder telefonisch. Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Termin, wenn sich aus einer vorherigen Kontaktaufnahme oder Beratung die Notwendigkeit ergibt. Zudem ist es möglich, dass die Aktenlage ein persönliches Erscheinen aufzeigt.
Kontaktperson
(3466 ST1)
Hausanschrift
Harburger Rathausforum 3
21073 HamburgTelefon Festnetz: +49 40 428 71-3466
Fax: +49 40 427 90-7440
E-Mail: Standesamt@harburg.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweise ist möglich: Girocard
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Ehe, NamensrechtBezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Ehe, Namensrecht
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Ehe, Namensrecht
Adresse
Hausanschrift
Schloßstraße 60
22041 Hamburg
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag und Donnerstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Kontaktperson
(2260 ST1)
Hausanschrift
Schloßstraße 60
22041 HamburgTelefon Festnetz: +49 40 428 81-2260
Fax: +49 40 427 90-5996
E-Mail: Sterbefaelle@wandsbek.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Girocard
- Klassische Kreditkarte
- Rechnung
- Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf - HeiratenBezirksamt Bergedorf - Heiraten
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Adresse
Hausanschrift
Gräpelweg 8
21029 Hamburg
Öffnungszeiten
Mo-Di 8-12, Do-Fr 8-12
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Girocard
- Rechnung
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten- und SterbebuchBezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten- und Sterbebuch
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten- und Sterbebuch
Adresse
Hausanschrift
Platz der Republik 1
22765 Hamburg
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-12 Uhr (mit Wartezeit). Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Girocard
- Postnachnahme
- Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von SterbefällenBezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen
Adresse
Hausanschrift
Robert-Koch-Straße 19
20249 Hamburg
Öffnungszeiten
Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!
Kontaktperson
(ST3 Standesamt Hamburg-Nord)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Girocard
- Rechnung
- Bargeldzahlung
EC-Karte, für Bestatter: Rechnung/Gebührenbescheid, Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten- und SterbebuchBezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten- und Sterbebuch
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten- und Sterbebuch
Adresse
Hausanschrift
Grindelberg 62-66
20144 Hamburg
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Kontaktperson
(Sterbefälle (Eimsbüttel))
Hausanschrift
Grindelberg 62-66
20144 HamburgTelefon Festnetz: +49 40 428 01-2043
Fax: +49 40 427 90-3172
Fax: 03172
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Girocard
- Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation oder Apostille (Echtheitsbestätigung)
- Nachweis der Meldeanschrift des Verstorbenen
- Ihr Personalausweis oder Reisepass (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
- Nachweis des Familienstandes der verstorbenen Person durch Eheurkunde gegebenenfalls mit Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- ausländische Urkunden gegebenenfalls mit Übersetzung und Apostille oder Legalisation
- war der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus
- gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich im Ausland oder auf einem ausländischen Seeschiff ereignet. Die verstorbene Person war zum Zeitpunkt des Todes
- deutsche Staatsangehörige,
- eine staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
- Antragsberechtigte sind Sie als:
- Kind der verstorbenen Person,
- Eltern der verstorbenen Person,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person oder
- deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist
Handlungsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__37.html
§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__36.html
§ 31 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__31.html
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/BJNR002010953.html
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls aus dem Ausland mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Der Sterbefall wird im deutschen Sterberegister beurkundet.
- Sie können eine deutschen Sterbeurkunde beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert normalerweise mehrere Wochen.
Kosten
Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 19,50 Euro
bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar: 8,50 Euro
Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn sich der Sterbefall während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet hat - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - wurde die verstorbene Person von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen.
Zuständig ist das Standesamt am letzten deutschen Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der verstorbenen Person. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers für die Nachbeurkundung zuständig oder das Standesamt I in Berlin.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 24.07.2025
Stichwörter
Sterbefall im Ausland, Nachbeurkundung