Sterbefall im Ausland Beurkundung
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    Sterbefall im Ausland Beurkundung im deutschen Sterberegister beantragen

    Jemand ist im Ausland oder auf einem ausländischen Seeschiff verstorben? Wie Sie den Sterbefall in Deutschland beurkunden lassen können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sterbeurkunden, die im Ausland ordnungsgemäß ausgestellt wurden, werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Sterbefälle, die sich im Ausland ereignet haben, müssen nicht in Deutschland beurkundet werden.
    Eine nachträgliche Beurkundung im deutschen Sterberegister ist sinnvoll, wenn Sie eine deutsche Sterbeurkunde benötigen. Von der deutschen Sterbeurkunde benötigen Sie keine Übersetzungen oder Beglaubigungen beispielweise für deutsche Versicherungen, Krankenkassen, das Nachlassgericht oder das Finanzamt.

    Sie können die Beurkundung in das deutsche Sterberegister einer im Ausland oder auf einem ausländischen Seeschiff verstorbenen deutschen Person beantragen. Das ist auch möglich für im Ausland verstorbene Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - UrkundenBezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3
    20355 Hamburg

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    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    offene Sprechstunde Di 8-12 Uhr. Ansonsten per Mail an standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Girocard
    • Rechnung

    Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.      

    Weitere Informationen


    Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - StandesamtBezirksamt Harburg - Standesamt

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3
    21073 Hamburg

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    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen finden ab dem 19.11.2024 ausschließlich auf Terminbasis statt. Die Mitarbeitenden informieren die Kundschaft über den Termin schriftlich oder telefonisch. Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Termin, wenn sich aus einer vorherigen Kontaktaufnahme oder Beratung die Notwendigkeit ergibt. Zudem ist es möglich, dass die Aktenlage ein persönliches Erscheinen aufzeigt.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweise ist möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Ehe, NamensrechtBezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Ehe, Namensrecht

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Ehe, Namensrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60
    22041 Hamburg

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    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag und Donnerstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Girocard
    • Klassische Kreditkarte
    • Rechnung
    • Bargeldzahlung

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    Technisch geändert am 03.04.2026

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    Bezirksamt Bergedorf - HeiratenBezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8
    21029 Hamburg

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    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo-Di 8-12, Do-Fr 8-12

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Girocard
    • Rechnung

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten- und SterbebuchBezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten- und Sterbebuch

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten- und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1
    22765 Hamburg

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    S1/S2/S3/RE6/RB60/RB71 Altona, Busse 1/2/12/15/16/20/25/30/111/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/12/15/30/111 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-12 Uhr (mit Wartezeit). Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Girocard
    • Postnachnahme
    • Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von SterbefällenBezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 19
    20249 Hamburg

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    Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Girocard
    • Rechnung
    • Bargeldzahlung

    EC-Karte, für Bestatter: Rechnung/Gebührenbescheid, Barzahlung nur in Ausnahmefällen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2026

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    Deutsch

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten- und SterbebuchBezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten- und Sterbebuch

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten- und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66
    20144 Hamburg

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    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Girocard
    • Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation oder Apostille (Echtheitsbestätigung)
    • Nachweis der Meldeanschrift des Verstorbenen
    • Ihr Personalausweis oder Reisepass (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
    • Nachweis des Familienstandes der verstorbenen Person durch Eheurkunde gegebenenfalls mit Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
    • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
    • ausländische Urkunden gegebenenfalls mit Übersetzung und Apostille oder Legalisation
    • war der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
      • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus
    • gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall hat sich im Ausland oder auf einem ausländischen Seeschiff ereignet. Die verstorbene Person war zum Zeitpunkt des Todes
      • deutsche Staatsangehörige,
      • eine staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
    • Antragsberechtigte sind Sie als:
      • Kind der verstorbenen Person,
      • Eltern der verstorbenen Person,
      • der oder die Ehe- oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person oder
      • deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf


    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls aus dem Ausland mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Der Sterbefall wird im deutschen Sterberegister beurkundet.
    • Sie können eine deutschen Sterbeurkunde beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer


    Die Bearbeitung dauert normalerweise mehrere Wochen.

    Kosten

    Beurkundung im Sterberegister: ab 84,00 Euro
    Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 19,50 Euro
    bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar: 8,50 Euro

    Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)


    Wenn sich der Sterbefall während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet hat - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - wurde die verstorbene Person von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen.

    Zuständig ist das Standesamt am letzten deutschen Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der verstorbenen Person. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers für die Nachbeurkundung zuständig oder das Standesamt I in Berlin.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 24.07.2025

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2026

    Stichwörter

    Sterbefall im Ausland, Nachbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en