Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

    Beschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

    Versicherungen, Finanzamt, Krankenkasse, Nachlassgericht benötigen allerdings oftmals eine deutsche Urkunde.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Wir bieten derzeit persönliche Vorsprachen nur nach Termin an. Die Termine können Sie während unserer Telefonsprechzeiten oder per E-Mail erhalten.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.

    Weitere Informationen

    Regelungen für Eheschließungen:
     
    Während der Pandemie muss die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln auch in den Trauzimmern der Standesämter jederzeit gewährleistet sein. Daher entscheidet jedes Standesamt über die erlaubte Personenanzahl bei den Eheschließungen entsprechend der aktuellen Lage. Zur Zeit ist überwiegend nur das Brautpaar sowie Kinder aus dem eigenen Haushalt zugelassen. Bitte fragen Sie gegebenenfalls per Email oder telefonisch nach.
    Die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg gilt in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Beratung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie mit uns (telefonisch) einen Termin.

    Kontaktperson

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag und Donnerstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Nur nach Vereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Sterbefällen

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 19

    20249 Hamburg

    Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    EC-Karte, für Bestatter: Rechnung/Gebührenbescheid, Barzahlung nur in Ausnahmefällen

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    erforderliche Unterlagen

    • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
    • Nachweis der Meldeanschrift des Verstorbenen
    • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
    • Nachweis des Familienstandes des Verstorbenen durch Eheurkunde ggf. mit Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des vorverstorbenen  Ehegatten
    • Geburtsurkunde des Verstorbenen
    • ausländische Urkunden ggf. mit Übersetzung und Apostille/Legalisation

    War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

    • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein - erkundigen Sie sich darüber bitte vorab schriftlich oder telefonisch im Standesamt.

    Vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind:

    • die Kinder
    • die Eltern
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
    • Bundesvertriebenengesetz
    • Staatsangehörigkeitsgesetz

    Kosten

    Beurkundung im Sterberegister ab 78,00 EUR
    Sterbeurkunde bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister 18,00 EUR - bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 8,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständig ist das Standesamt am letzten deutschen Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der verstorbenen Person. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, dann ist das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers für die Nachbeurkundung zuständig, ggf. auch das Standesamt I in Berlin.

    In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin (s. Link)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Sterbefall im Ausland, Nachbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en