Beurkundung einer Geburt im Ausland beantragen
Beschreibung
Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.
Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für diese Dienstleistung nehmen Sie bitte schriftlich Kontakt auf (E-Mail). Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, Do 8-12 und 13-16, ACHTUNG: Außerhalb dieser Zeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin!
Kontaktperson
ST2 Standesamt Hamburg-Nord
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2585
Fax: +49 40 4279-04840
E-Mail: geburten@hamburg-nord.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Vorkasse in bar über die Geburtsklinik (außer bei Geburten im Asklepios-Krankenhaus Barmbek) oder durch Nachweis der Überweisung, <br/>EC-Karte. Barzahlung im Standesamt nur in Ausnahmefällen <br/>
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Vorkasse: Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben für die Überweisung.<br /> Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter ist auch Zahlung per Rechnung möglich.
Weitere Informationen
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Kontaktperson
2609 ST1
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
A-ST-2 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Kontaktperson
E - ST 2 Geburt 3745
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3745
Fax: +49 40 427 90-3144
E-Mail: geburten@eimsbuettel.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall
Voraussetzungen
Sie beantragen die Beurkundung für
- sich selbst,
- Ihr Kind,
- ein Elternteil oder
- Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__9.html - § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__10.html - § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__36.html - Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html - Anordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStGDAnO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PStGDAnOHArahmen
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Beurkundung der Geburt bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der zum Antrag berechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ein ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder beim Standesamt Berlin I beantragen.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und senden Sie diese an das zuständige Standesamt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, nimmt das Standesamt die Eintragung in das Geburtenregister vor.
- Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.
Fristen
Kosten
- Beurkundung im Geburtenregister: ab 104,00 EUR
- Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 18,00 EUR (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 8,00 EUR)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 21.10.2022
Stichwörter
Geburt im Ausland, Nachbeurkundung