Landschaftsprogramm und Landschaftsplanung
Das Landschaftsprogramm: Hamburg - Die grüne Metropole an der Elbe
Beschreibung
Trotz steigender Einwohnerzahlen und einem steigenden Flächenbedarf für Wohnen, Freizeit, Arbeiten und Gewerbe, ist Hamburg bis heute eine grüne Großstadt und das Landschaftsprogramm von 1997 ist dafür mitentscheidend gewesen. Die gesetzliche Grundlage für das Landschaftsprogramm sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die zuständige Behörde hat somit den Planungsauftrag, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg festzulegen und bei Bedarf bzw. anlassbezogen fortzuschreiben. Diesen gesetzlichen Auftrag erfüllt das Landschaftsprogramm zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen und in Verantwortung für künftige Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Landschaftsplanung und Stadtgrün (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Landschaftsplanung und Stadtgrün)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Landschaftsplanung und Stadtgrün
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Landschaftsplanung und Stadtgrün
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Frau Dr. Maja Berghausen
Rechtsgrundlage(n)
Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 363)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020