Abfall und Entsorgung - Abfallwirtschaftspläne

    Sie interessieren sich für Abfallwirtschaftspläne mit der Zielfestlegung und der Steuerung der Abfallwirtschaft? Dann lesen Sie bitte hier weiter.

    Beschreibung

    Abfallwirtschaftspläne (AWP) sind gemäß §§ 30 bis 32 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von den Ländern aufzustellen. Sie dienen der Festlegung landesspezifischer Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Abfallvermeidung, die Verwertung und die umweltverträgliche Beseitigung der verschiedenen Abfallarten. Die Abfallwirtschaftspläne der Freien und Hansestadt Hamburg werden in der Regel alle sechs Jahre fortgeschrieben oder neu bewertet.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bruhn, Urte Dr. am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Abfallwirtschaftsplan für gefährliche Abfälle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en