Abfall und Entsorgung - Abfallwirtschaftspläne

    Sie können die Abfallwirtschaftspläne der Abfallwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg einsehen.

    Beschreibung

    Abfallwirtschaftspläne sind strategische Dokumente, die von öffentlichen Behörden, in der Regel auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, erstellt werden. Sie legen landesspezifische Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft fest, insbesondere im Hinblick auf
    • die Abfallvermeidung,
    • die Verwertung und
    • die umweltverträgliche Beseitigung der verschiedenen Abfallarten.
    Sie können die Abfallwirtschaftspläne der Freien und Hansestadt Hamburg einsehen.

    Als Unternehmen, das Abfall erzeugt oder verwertet, können Sie die Abfallwirtschaftspläne beispielsweise nutzen, um Ihre Prozesse darauf abzustimmen.
    Als Umweltorganisation können Sie die Abfallwirtschaftspläne beispielsweise nutzen, um sicherzustellen, dass Umweltinteressen berücksichtigt werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ältere Pläne könnten nicht mehr verfügbar sein, wenn sie durch neuere ersetzt wurden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/index.html

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Abfallwirtschaftspläne online einsehen.
    Gehen Sie auf den Link "Abfallwirtschaftspläne".
    Wählen Sie unter Downloads den entsprechenden Abfallwirtschaftsplan aus, den Sie einsehen möchten.
    Laden Sie den Abfallwirtschaftsplan herunter.

    Fristen

    Sie können die Abfallwirtschaftspläne jederzeit einsehen.

    Die Abfallwirtschaftspläne werden alle 6 Jahre aktualisiert und ergänzt.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Derzeit gültige Abfallwirtschaftspläne gibt es für
    • Baggergut
    • Bau- und Abbruchabfälle
    • Gefährliche Abfälle
    • Siedlungsabfälle

    Die Inhalte eines Abfallwirtschaftsplans sind:
    • Abfallanalyse: Eine Bestandsaufnahme der Abfallströme, einschließlich Arten und Mengen von Abfällen.
    • Ziele und Vorgaben: Festlegung quantitativer und qualitativer Zielsetzungen, etwa Recyclingquoten oder Reduzierung der Deponierung.
    • Maßnahmenplan: Vorschläge für Maßnahmen, wie die Förderung von Recyclinganlagen, Informationskampagnen oder technische Innovationen.
    • Infrastrukturplanung: Vorgaben zur Entwicklung und Verbesserung von Anlagen für Sammlung, Sortierung, Recycling und Entsorgung.
    • Rechtliche und organisatorische Aspekte: Regelungen zur Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit zwischen den Akteuren.
    • Monitoring und Evaluierung: Systeme zur Überwachung der Fortschritte und zur Anpassung der Maßnahmen.
    Ziele von Abfallwirtschaftsplänen sind:
    • Abfallvermeidung: Strategien zur Verringerung der Abfallmenge durch Prävention und Förderung nachhaltiger Konsummuster.
    • Wiederverwendung und Recycling: Förderung von Maßnahmen, die das Recycling und die Wiederverwendung von Materialien erleichtern.
    • Effiziente Entsorgung: Sicherstellung, dass nicht recycelbare oder wiederverwendbare Abfälle umweltgerecht entsorgt werden.
    • Schutz der Umwelt: Minimierung der negativen Auswirkungen von Abfällen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit.
    • Förderung der Kreislaufwirtschaft: Stärkung eines geschlossenen Materialkreislaufs, um Ressourcen besser zu nutzen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bruhn, Urte Dr. am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Abfallwirtschaftsplan für gefährliche Abfälle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en