Abfall und Entsorgung - Abfallwirtschaftspläne
Sie interessieren sich für Abfallwirtschaftspläne mit der Zielfestlegung und der Steuerung der Abfallwirtschaft? Dann lesen Sie bitte hier weiter.
Beschreibung
Abfallwirtschaftspläne (AWP) sind gemäß §§ 30 bis 32 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von den Ländern aufzustellen. Sie dienen der Festlegung landesspezifischer Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Abfallvermeidung, die Verwertung und die umweltverträgliche Beseitigung der verschiedenen Abfallarten. Die Abfallwirtschaftspläne der Freien und Hansestadt Hamburg werden in der Regel alle sechs Jahre fortgeschrieben oder neu bewertet.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Abfallwirtschaft
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bruhn, Urte Dr. am 01.01.2020
Stichwörter
Abfallwirtschaftsplan für gefährliche Abfälle