• Marienthal (Landkreis Marienthal, Hamburg)

Abfall und Entsorgung - Entsorgungsberatung gefährliche Abfälle

Sie können sich zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen beraten lassen. Sie erhalten Auskünfte über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen, zu möglichen Entsorgungswegen und notwendigen Nachweisen.

Beschreibung

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die aufgrund ihrer chemischen, biologischen oder physikalischen Eigenschaften schädlich für Mensch und Umwelt sein können.

Sie können sich zur Entsorgung gefährlicher Abfälle beraten lassen, um gefährliche Abfälle sicher, umweltgerecht und rechtskonform zu entsorgen. Die Beratung umfasst ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Informationen, die sich auf den gesamten Entsorgungsprozess beziehen. Sie stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, Risiken für Gesundheit und Umwelt durch fachgerechte Entsorgung reduziert werden und fördert umweltgerechte Entsorgungs- und Verwertungsmethoden.

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Sie möchten sich als Unternehmen aus Industrie oder Gewerbe zur Entsorgung gefährlicher Abfälle beraten lassen.
  • Sie möchten sich als kommunale Stelle zur Entsorgung gefährlicher Abfälle beraten lassen.
  • Sie möchten sich als Privatperson zur Entsorgung gefährlicher Abfälle beraten lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/index.html

Weitere Rechtsgrundlagen sind von Ihrem Anliegen abhängig.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Verfahrensablauf

  • Sie kontaktieren die zuständige Stelle telefonisch oder per Mail und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch.
  • Sie nehmen den Termin wahr.
  • Eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der zuständigen Stelle berät Sie zu Ihrer konkreten Fragestellung oder zu Ihrem Anliegen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

Die Beratung ist für Sie kostenlos.

Hinweise (Besonderheiten)

Als Unternehmen aus Industrie und Gewerbe können Sie Unterstützung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle, die in der Produktion oder bei der Wartung anfallen, erhalten.
Als kommunale Stelle können Sie zum Beispiel Beratung bei der Organisation von Sammelstellen oder Sonderabfallsammlungen erhalten.
Als Privatperson können Sie Informationen über die korrekte Entsorgung gefährlicher Abfälle, zum Beispiel bei kommunalen Wertstoffhöfen erhalten.

Inhalte der Beratung können beispielsweise sein:
  • Identifikation und Klassifikation
    • Unterstützung bei der korrekten Einstufung von Abfällen als gefährlich
    • Anwendung der Kriterien aus dem Abfallverzeichnis (AVV/EAV) und Gefahrgutrecht.
  • Lagerung und Transport
    • Beratung zu den gesetzlichen Anforderungen für die Lagerung, zum Beispiel Sicherheitsvorschriften und Kennzeichnungspflichten
    • Unterstützung bei der Organisation des Transports, zum Beispiel nach den ADR-Vorschriften (Gefahrgutrecht)
  • Auswahl eines Entsorgungswegs
    • Empfehlungen zu zertifizierten Entsorgungsunternehmen und speziellen Entsorgungseinrichtungen
    • Beratung zu Verwertungsoptionen, wie Recycling oder energetische Verwertung, sofern möglich
  • Dokumentation
    • Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise, wie Begleitscheine, Entsorgungsnachweise oder Registerpflichten
    • Einführung von digitalen Nachweisverfahren, zum Beispiel im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV)
  • Abfallvermeidung
    • Vorschläge zur Minimierung gefährlicher Abfälle durch Prozessoptimierung oder Substitution gefährlicher Stoffe.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Abfall am 01.01.2020

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Entsorgungsberatung - gefährlicher Abfall

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en