Abfall und Entsorgung - Entsorgungsberatung gefährliche Abfälle

    Sie können sich zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen beraten lassen. Sie erhalten Auskünfte über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen, zu möglichen Entsorgungswegen und notwendigen Nachweisen.

    Beschreibung

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die aufgrund ihrer chemischen, biologischen oder physikalischen Eigenschaften schädlich für Mensch und Umwelt sein können.

    Sie können sich zur Entsorgung gefährlicher Abfälle beraten lassen, um gefährliche Abfälle sicher, umweltgerecht und rechtskonform zu entsorgen. Die Beratung umfasst ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Informationen, die sich auf den gesamten Entsorgungsprozess beziehen. Sie stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, Risiken für Gesundheit und Umwelt durch fachgerechte Entsorgung reduziert werden und fördert umweltgerechte Entsorgungs- und Verwertungsmethoden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie möchten sich als Unternehmen aus Industrie oder Gewerbe zur Entsorgung gefährlicher Abfälle beraten lassen.
    • Sie möchten sich als kommunale Stelle zur Entsorgung gefährlicher Abfälle beraten lassen.
    • Sie möchten sich als Privatperson zur Entsorgung gefährlicher Abfälle beraten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/index.html

    Weitere Rechtsgrundlagen sind von Ihrem Anliegen abhängig.

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie kontaktieren die zuständige Stelle telefonisch oder per Mail und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch.
    • Sie nehmen den Termin wahr.
    • Eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der zuständigen Stelle berät Sie zu Ihrer konkreten Fragestellung oder zu Ihrem Anliegen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Beratung ist für Sie kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Unternehmen aus Industrie und Gewerbe können Sie Unterstützung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle, die in der Produktion oder bei der Wartung anfallen, erhalten.
    Als kommunale Stelle können Sie zum Beispiel Beratung bei der Organisation von Sammelstellen oder Sonderabfallsammlungen erhalten.
    Als Privatperson können Sie Informationen über die korrekte Entsorgung gefährlicher Abfälle, zum Beispiel bei kommunalen Wertstoffhöfen erhalten.

    Inhalte der Beratung können beispielsweise sein:
    • Identifikation und Klassifikation
      • Unterstützung bei der korrekten Einstufung von Abfällen als gefährlich
      • Anwendung der Kriterien aus dem Abfallverzeichnis (AVV/EAV) und Gefahrgutrecht.
    • Lagerung und Transport
      • Beratung zu den gesetzlichen Anforderungen für die Lagerung, zum Beispiel Sicherheitsvorschriften und Kennzeichnungspflichten
      • Unterstützung bei der Organisation des Transports, zum Beispiel nach den ADR-Vorschriften (Gefahrgutrecht)
    • Auswahl eines Entsorgungswegs
      • Empfehlungen zu zertifizierten Entsorgungsunternehmen und speziellen Entsorgungseinrichtungen
      • Beratung zu Verwertungsoptionen, wie Recycling oder energetische Verwertung, sofern möglich
    • Dokumentation
      • Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise, wie Begleitscheine, Entsorgungsnachweise oder Registerpflichten
      • Einführung von digitalen Nachweisverfahren, zum Beispiel im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV)
    • Abfallvermeidung
      • Vorschläge zur Minimierung gefährlicher Abfälle durch Prozessoptimierung oder Substitution gefährlicher Stoffe.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abfall am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Entsorgungsberatung - gefährlicher Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en