Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister

    Bei Gefahr für Leib und Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen können Ihre im Melderegister gespeicherten Daten gesperrt werden.

    Beschreibung

    Bei Gefahr für Leib und Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen können die im Melderegister gespeicherten Daten gesperrt werden.

    Eine Auskunft ist nur zulässig, wenn nach Anhörung des Betroffenen eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Behörden und öffentliche Stellen sind von der Sperrung ausgenommen.

    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Zentrale Meldeangelegenheiten (Zentrale Meldeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Zentrale Meldeangelegenheiten

    Beschreibung

    Zentrale Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo 8-16, Di-Mi 8-13, Do 8-16 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Zur Glaubhaftmachung des Antrags sind polizeiliche, gerichtliche oder sonstige Unterlagen erforderlich.
    • Nach einem formlosen Antrag wird Ihnen automatisch ein Informationsschreiben und das Antragsformular zugesandt.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    • Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 Minuten

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antragsvordruck an das Zentrale Melderegister, Harburger Rathausforum 3, 21073 Hamburg.
    Sie werden kontaktiert, um das weitere Verfahren zu besprechen.

    Nach Zustimmung wird die endgültige Auskunftssperre für zwei Jahre im Melderegister gespeichert. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en