Bodenschutz und Altlasten

    Von zahlreichen Grundstücken gehen Gefahren für Menschen und die Umwelt aus, die im Rahmen der Altlastenbearbeitung systematisch beseitigt werden sollen. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dann folgen Sie den nachfolgenden Verlinkungen.

    Beschreibung

    Von zahlreichen Grundstücken gehen Gefahren für Menschen und die Umwelt aus, die im Rahmen der Altlastenbearbeitung systematisch beseitigt werden sollen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Bodenschutz und Altlasten (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Bodenschutz und Altlasten)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Bodenschutz und Altlasten

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Bodenschutz und Altlasten

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Alle Details zur Antragstellung unter https://www.hamburg.de/kataster/

    Voraussetzungen

    Zustimmung in Form einer Vollmacht des Eigentümers bei Auskunftseinholung, ausgefülltes und unterschriebenes Formular, das unter https://www.hamburg.de/kataster/  von der Behörde zur Verfügung gestellt wird. Notwendige Angaben sind Flurstücknummer, Straßenname und Hausnummer, evtl. Flurkarte. Des Weiteren ist eine unterschriebene Einwilligung zur Aufnahme der angegebenen Daten nach der Datenschutzverordnung notwendig.

    Bearbeitungsdauer

    Altlastauskünfte ca. 3-4 Wochen

    Kosten

    Für Auskünfte sowie für Fotokopien oder ähnliches können Gebühren und Auslagen nach der Umweltgebührenordnung anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist zu beachten, dass bei Altlastenauskünften die Zustimmung in Form einer Vollmacht des Eigentümers erforderlich ist, wenn man nicht selbst Eigentümer ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bodenfunktion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en