Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Bodenordnung

    Der Bebauungsplan stellt Ziele der Stadtplanung und Stadtentwicklung dar.

    Beschreibung

    Mit den im Baugesetzbuch (BauGB) beschriebenen Instrumenten Umlegung, vereinfachte Umlegung und städtebauliche Entwicklungsmaßnahme können Grundstücke neu geordnet werden, indem Grundstücksgrenzen verändert und Grundstücksflächen ausgetauscht werden. 
    Bitte folgen Sie bei Interesse den verlinkten Informationen auf unseren Webseiten.

    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Bodenordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sehen Sie dazu bitte in die schematischen Abläufe hinein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Telefonischer Kontakt ist möglich unter: (040) 428 40 - 8443

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Umlegung ( §§ 45-79 BauGB )

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en